Stellungnahmen
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27.06.2011
Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf eines Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Berlin (BAGFW) - Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung, Effektivität und Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu erhöhen. Dazu sollen die Qualität der Angebote gesichert werden und die dezentralen Entscheidungsspielräume vergrößert werden, um eine passgenaue, an individuellen Bedürfnissen der Arbeitsuchenden ausgerichtete Unterstützung und Förderung zu ermöglichen. Dazu hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wie folgt Stellung bezogen.
Die Zielsetzungen des Gesetzesvorhabens sind aus Sicht der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände im Prinzip sinnvoll. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Zielstellung eines „flexiblen Rechtsrahmens“ für die aktive Arbeitsmarktpolitik und einer passgenauen Förderung allerdings nicht erreicht.
Die Erfahrungen der wohlfahrtsverbandlichen Träger und Einrichtungen, die in der Förderung Arbeitsuchender zahlreich engagiert sind, zeigen, dass die Zielrichtung größerer Entscheidungsspielräume vor Ort in der Arbeitsförderung essenziell sind. Arbeitsuchende können nur dann bedarfsgerecht effektiv unterstützt und gefördert werden, wenn dabei die örtlichen Arbeitsmärkte und die personenbezogenen Bedarfe berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht greifen die vorgelegten gesetzlichen Änderungspläne zu kurz.
Aus Sicht der BAGFW kann die proklamierte Ausrichtung aller arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt für einen Teil der Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht unmittelbar gelten. Für die Gruppe der arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen muss vielmehr eine schrittweise, längerfristige soziale und arbeitsmarktliche Integrationsstrategie verfolgt werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet massive Einschnitte und Qualitätsverluste bei den Förderangeboten der öffentlich geförderten Beschäftigung. Die Begrenzung öffentlich geförderter
Beschäftigung auf zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten reduziert Handlungsspielräume der heutigen Förderpraxis.
Die BAGFW bewertet sehr kritisch, dass die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Konsolidierung der Förderinstrumente für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf nicht abgewartet werden, sondern die Instrumentenreform schon auf den Weg gebracht wird, bevor diese vorliegen. Angesichts der kaum mehr zu überschauenden Vielfalt von rund 230 Förderinstrumenten für Jugendliche der unterschiedlichen Bundesministerien, der Bundesländer, der Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Jugendämter muss ein Beitrag zur Qualitätssteigerung bei der beruflichen Förderung Jugendlicher daran ansetzen, diese Fördermaßnahmen besser aufeinander abzustimmen.
Arbeitsmarktförderung muss nicht zuletzt durch eine stärkere Beteiligung der Arbeitslosen selbst verbessert werden. Arbeitslose dürfen sich nicht länger als unbeteiligte Zuschauer oder gar als Objekt im Hilfeprozess fühlen, sondern sollen als maßgebliche Akteure selbst an der Analyse von Möglichkeiten und den Schritten zur Integration beteiligt sein. Die Förderung muss dafür individueller und partizipativer ausgestaltet sein, wenn sie Arbeitslose erreichen und zur Eigenaktivität ermutigen will.


