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Behinderte Kinder sind ebenso schulpflichtig wie Nichtbehinderte. Zur Schule gehen können sie je nach Art, Umfang und Schwere der Behinderung in Integrationsklassen in Regelschulen oder in Sonderschulen. Im Unterricht sollen lebenspraktische Lerninhalte vermittelt werden, die individuell auf den einzelnen Schüler abgestimmt sind. Bei der Auswahl der geeigneten Schulform sind die Beratungsstellen der Diakonie behilflich.
102 Sonderschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mit insgesamt 8.765 Plätzen stehen in diakonischer Trägerschaft.
Integrationsklassen setzen sich üblicherweise aus 19 Regelschülern/innen und fünf Schülern/innen mit "sonderpädagogischem Förderbedarf" zusammen. Die Klassen werden von Lehrern und Sonderpädagogen gemeinsam unterrichtet.
Sonderschulen sind stärker auf spezielle Bedürfnisse behinderter Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Hier unterrichten überwiegend Sonderschullehrerinnen oder -lehrer. Je nach regionalem oder überregionalem Auftrag kann eine Internatsunterbringung für die Schülerinnen und Schüler erfolgen.
Bildungsangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen knüpfen an das an, was sie in der Schule erlernt haben. Es gilt der Grundsatz der lebenslangen Lernens. Darüber hinaus dient das Angebot der Selbstverwirklichung und Lebensbereicherung.

