Die Satzung des Diakonischen Werkes der EKD e.V.

Am 13. Oktober 2004 wurde sie in der vorliegenden Form durch die Diakonische Konferenz beschlossen und letztmalig am 18. Oktober 2007 aktualisiert. Die Satzung und weitere Rechtsgrundlagen stehen als Download zur Verfügung

In gedruckter Form kann sie kostenfrei gemeinsam mit anderen Rechtsgrundlagen der Diakonie im Zentralen Vertrieb des Diakonischen Werkes (vertrieb@diakonie.de) angefordert werden.

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Satzung - I | 

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Satzung - I

Präambel

Die Kirche hat den Auftrag, Gottes Liebe zur Welt in Jesus Christus allen Menschen zu bezeugen. Diakonie ist eine Gestalt dieses Zeugnisses und nimmt sich besonders der Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen an. Sie sucht auch die Ursachen dieser Nöte zu beheben. Sie richtet sich in ökumenischer Weite an Einzelne und Gruppen, an Nahe und Ferne, an Christen und Nichtchristen.

Da die Entfremdung von Gott die tiefste Not des Menschen ist und sein Heil und Wohl untrennbar zusammengehören, vollzieht sich Diakonie in Wort und Tat als ganzheitlicher Dienst am Menschen.

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland weiß sich diesem Auftrag Jesu Christi verpflichtet. Es setzt damit die Tätigkeit des 1848 entstandenen Central-Ausschusses für die Innere Mission und des 1945 gegründeten Hilfswerks der Evangelischen Kirche in Deutschland fort und bringt den 1957 begonnenen Zusammenschluss beider Werke zum Abschluss. In Bindung an den Auftrag der Kirche gibt sich das Diakonische Werk folgende Ordnung:

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