02.12.2011
Spezialisierte Versorgungsangebote auch für erwachsene Menschen mit Behinderung sicherstellen
Berlin (Diakonie) - zum gestern im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz äußern sich der Diakonie Bundesverband und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BEB)wie folgt:
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das gestern in letzter Lesung im Bundestag beraten wurde, bot die Chance, die Versorgungsstrukturen an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Diese Chance wurde leider nicht genutzt.
Der Diakonie Bundesverband und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) haben sowohl in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf als auch in der Verbändeanhörung deutlich gemacht, dass Zugang zu gesundheitlicher Versorgung gerade auch für Menschen mit Behinderung, darunter vor allem die Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, im Hinblick auf die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention neu zu definieren ist. Diese fordert nämlich ausdrücklich, dass Menschen mit Behinderungen auch die Leistungen bekommen sollen, die sie speziell wegen der Behinderung benötigen.
„Ein drängendes Problem, das leider weiter ungelöst bleibt, ist beispielsweise die unzulängliche gesundheitliche Versorgung vieler Erwachsener mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und komplexen Gesundheitsproblemen,“ erklärt Maria Loheide, Sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD. Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder gibt es bereits die Sozialpädiatrischen Zentren, die interdisziplinär arbeiten, multiprofessionell ausgestattet und mit dem Regelversorgungssystem arbeitsteilig vernetzt sind.
„Mit ihrem Übergang ins Erwachsenenalter fallen die dort betreuten Kinder dann jedoch ins versorgungstrukturelle Nichts, weil es keine äquivalenten medizinischen Strukturen für Erwachsene gibt. Dies ist ein unhaltbare Situation“, ergänzt Rolf Drescher, Geschäftsführer des BeB.
Diesem versorgungstrukturellen Missstand könnte die seit langem von den Fachverbänden der Behindertenhilfe geforderte Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Ambulanzen für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bzw. ambulant arbeitende Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (in Analogie zu den Sozialpädiatrischen Zentren) begegnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens in einem Antrag generell mehr Spielräume für Gesundheitsszentren gefordert. Auch in einem aktuellen Antrag der SPD-Fraktion, der gestern in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, wird das Thema aufgegriffen und eine Lösung vorgeschlagen. So wird gefordert, dass bereits bestehende Modellprojekte von medizinischen Zentren für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (MZEB), die Spezialwissen konzentrieren, zügig ausgewertet und ggf. weitergeführt und in die Regelversorgung übernommen werden.
Maria Loheide begrüßt diesen Vorschlag und ergänzt: „Wir dürfen jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Versorgung von behinderten Menschen generell - ob nun in Zentren oder Arztpraxen - mit besonderem Aufwand verbunden ist. Allein schon der zeitliche Aspekt der Behandlung spielt eine große Rolle. Um Diskriminierungen oder Qualitätsdefiziten bei der Behandlung von Menschen mit Behinderung vorzubeugen sollte sich dieser besondere Aspekt auch bei der Vergütung der Leistung widerspiegeln.“
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