27.11.2006
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Diakonie begrüßt heutige Ankündigung des Bundesfinanzministers
Berlin - Das Diakonische Werk der EKD begrüßt die heutige Ankündigung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts vorzulegen.
Dies sei "eine Bestätigung der in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Festlegungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland", kommentiert der Vizepräsident des Diakonischen Werkes, Wolfgang Teske. "Die angekündigten Neuregelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Ob sie ausreichend sind, bleibt abzuwarten. Eine Bewertung ist erst dann möglich, wenn der Gesetzentwurf vorliegt", so Teske weiter.
Teske führt darüber hinaus aus: "Wir freuen uns darüber, dass Minister Steinbrück dem Wissenschaftlichen Beirat seines Ministeriums nicht auf den Leim gegangen ist." Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen hatte im Sommer ein Gutachten veröffentlicht, das ein, so Teske, "rein ökonomistisch geprägtes Bild der Zivilgesellschaft in Deutschland zeichnet". Dies entspreche nicht der Realität. Deutschland sei auf die Leistungen der Zivilgesellschaft angewiesen.
"Es ist an der Zeit, das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht in Deutschland so zu reformieren, dass es entbürokratisiert und europafest wird. Die Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement müssen deutlich verbessert werden", fordert Teske direkt im Anschluss an die Ankündigung des Bundesfinanzministers. Der Diakonie gehe es dabei nicht um eine weitere Privilegierung durch das Steuerrecht, sondern um die Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für das zivilgesellschaftliche Modell gemeinnütziger sozialer Dienste in Deutschland. Das Diakonische Werk der EKD wird den weiteren Reformprozess nachhaltig unterstützen, kündigt Teske an.
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Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.
Barbara-Maria Vahl
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