18.12.2002
Politik jetzt erst recht integrationspolitisch gefordert
Diakonie zur Verfassungsgerichtsentscheidung
Berlin - Die Diakonie bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das verfassungswidrige Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes. Durch die negative Entscheidung können die rechtlichen Neuregelungen im Bereich der Zuwanderung, des Flüchtlingsschutzes und der Integration nicht wie geplant zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. ...
Das heutige Urteil stelle aber lediglich fest, dass das Zuwanderungsgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Es bedeute keine negative Entscheidung über dessen Inhalte. Diese seien Eckpunkte einer modernen Migrationspolitik.
Auch ohne Zuwanderungsgesetz muss aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes ein grundlegender Perspektiv-Wechsel in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik erfolgen. Notwendig sei eine aktiv gestaltende, offene Zuwanderungspolitik und die umgehende Entwicklung einer nachhaltigen und umfassenden Integrationsförderung für Zuwanderer. "Den programmatischen Aussagen der Parteien müssen nun Taten folgen", erklärte Diakonie-Präsident Jürgen Gohde nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Eine individuelle Integrationsberatung und -begleitung ist dabei neben der Förderung von Deutsch-Kenntnissen aus Sicht der Diakonie der Schlüssel zum Erfolg. Ohne diese Förderung seien die Mittel für die Sprachkurse ineffektiv eingesetzt. Gohde appellierte an Bundesregierung und Bundestag, die Mittel für die Begleitung zu verstärken. Die geplante Kürzung der Zuschüsse für die Ausländersozialbetreuung um annähernd zwanzig Prozent sei inakzeptabel. Dies sei integrationspolitisch ein fatales Signal. "So kann man weder die Bundesländer noch die Zivilgesellschaft für die anstehenden Integrationsaufgaben gewinnen," so Gohde.
Der Diakonie-Präsident forderte anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Migranten zudem alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, die geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung bei der Anerkennung von Flüchtlingen zu berücksichtigen und diesem Schutzanliegen im Rahmen der europäischen Asylrechtsharmonisierung Rechnung zu tragen.

