07.07.2011
PID-Gesetz geht zu weit
Berlin (DWEKD) - Der Präsident des Diakonischen Werkes der EKD, Oberkirchenrat Johannes Stockmeier, hält die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch den Gesetzgeber für „zu weit gehend“.
„Leben ist nicht immer durchgängig planbar“, sagt Stockmeier anlässlich der Entscheidung des Bundestages, dass die PID unter Auflagen angewendet werden darf. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung bestehe eine erhebliche Gefahr, dass die Anwendung der PID immer weiter ausgeweitet werde. Die Rechtssicherheit, die als solche zu begrüßen sei, wird durch die Schwierigkeit erkauft, die Grenzen der Auflagen zu bestimmen.
„Als Diakonie sehen wir sehr wohl die Not der betroffenen Paare, die die Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen wollen, um ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Dennoch darf dieses Instrument nicht dafür missbraucht werden, Embryonen mit schweren Behinderungen generell als lebensunfähig oder nicht lebenswert zu identifizieren. Ich hoffe, dass die Fortpflanzungsmedizin weiterhin mit großem Respekt betrieben und genutzt wird“, betont der Diakonie-Präsident.
Die Anwendung der PID erhöht nach Ansicht der Diakonie die Verantwortung der Fortpflanzungsmedizin deutlich. Die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Menschen mit Behinderung dürfe nicht durch die Möglichkeit, eine PID einzusetzen, sinken. Die Diakonie werde sich gegen solche Tendenzen wehren, betont Stockmeier.
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