14.11.2006
Klare Bleiberechtsregelung gefordert
Caritas und Diakonie lehnen Verschärfung beim Familiennachzug ab
Freiburg/Berlin - Caritas und Diakonie machen erhebliche Bedenken gegenüber den geplanten Änderungen des Ausländerrechts geltend.
Die auf der Grundlage des Evaluationsberichts aus dem Bundesinnenministerium erarbeiteten Vorschläge orientierten sich einseitig an ordnungsrechtlichen Aspekten und würden der Lebenswirklichkeit in einer Einwanderungsgesellschaft nicht gerecht, warnen sie vor der am Donnerstag beginnenden zweitägigen Innenministerkonferenz.
Diakonie und Caritas fordern seit langem eine Bleiberechtsregelung mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt für geduldete Flüchtlinge. Die Verbände schlagen vor, dass im Regelfall dafür eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren ausreichen soll. Bei Familien mit in Deutschland geborenen Kindern, bei alten, schwerkranken und behinderten Menschen sollen drei Jahre genügen.
Unbegleitet eingereiste Kinder sollen nach zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Bezogen auf die Situation traumatisierter Menschen fordern beide Wohlfahrtsverbände eine sofortige Aufenthaltserlaubnis.
"Der jetzige Zustand führt dazu, dass wertvolle Jahre vergeudet werden, in denen viel für die Integration dieser Menschen getan werden könnte", erinnert Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes.
Eine Bleiberechtsregelung dürfe nicht mit Verschärfungen in anderen Bereichen der Zuwanderung, wie beispielsweise der Familienzusammenführung, erkauft werden. "Es darf im Interesse eines jetzt fälligen positiven Signals an die bei uns lebenden Ausländer nicht zu faulen Kompromissen kommen," erklärt Bernd Schlüter, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werks der EKD.
Caritas und Diakonie rufen dazu auf, die Regelungen zum Familiennachzug nicht zu verschärfen. Ein wesentliches Element gelingender Integration sei die Familie. Die Potenziale der Familien mit Migrationshintergrund müssen erkannt und besser als bisher erschlossen werden. Dies erfordere auch angemessene Beratungsstrukturen. Der Zugang für Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt darf nicht länger durch ausländerrechtliche Hindernisse erschwert werden. Im humanitären Bereich darf es keine weiteren Benachteiligungen geben. Insbesondere dürfe es keine weiteren Kürzungen von Sozialleistungen für Geduldete und Flüchtlinge geben.
Eine Dokumentation zu Erfahrungen aus der Praxis der Verbände kann unter den unten genannten Adressen abgerufen werden.
Kontakt:
Dr. Elke Tießler-Marenda, DCV, elke.tiessler-marenda@caritas.de, Tel: (0761) 200- 371;
Johannes Brandstäter, DW der EKD migration@diakonie.de; Tel. (030) 8 30 01-346, oder (0162) 9 46 76 16
Weitere Informationen:
Pressestelle DW EKD, Barbara-Maria Vahl, Pressesprecherin, Tel.: (030) 8 30 01-130 oder: (0172) 6 20 78 39
Pressestelle Deutscher Caritasverband, Claudia Beck, Pressesprecherin, Tel.: (030) 2 84 44-743 oder (0170) 9 05 55 00
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.
Barbara-Maria Vahl
Pressesprecherin

