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11.12.2001

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Integrationsbegleitung gesetzlich verankern
Diakonie fordert Nachbesserungen beim Zuwanderungsgesetz

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Berlin - Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fordert, die integrationspolitischen Teile des geplanten neuen Zuwanderungsgesetzes nachzubessern. Diakonie-Präsident Jürgen Gohde hält es für zwingend notwendig, Integrationsberatung und -begleitung neben den Sprachkursen bundesweit als Grundpfeiler einer einheitlichen Integrationsförderung gesetzlich zu verankern. Nur die kontinuierliche Begleitung durch qualifizierte Beratungskräfte biete in vielen Fällen Gewähr für einen effizienten Integrationsprozess, betont Gohde. Dabei müsse am Netz der bestehenden rund 1800 Integrations- und Migrations-Servicestellen der Wohlfahrtsverbände für Aussiedler, Ausländer und anerkannte Flüchtlinge angeknüpft werden. Gohde: "Diese setzen in ihrer Arbeit erhebliche Eigenmittel ein und werden durch eine Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte unterstützt."
Integrationsförderung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, so Gohde. Statt einer impulsgebenden finanziellen Grundausstattung drohe ein Rückzug des Bundes. Dies sei das Gegenteil des von der SPD ausgerufenen "Jahrzehnts der Integration". Das "Grundangebot zur Integration" müsse schon alleine wegen der Versäumnisse der Vergangenheit auch den vielen seit langem in Deutschland lebenden Migranten offen stehen. Dabei sei im Gesetz eine gemeinsame Integrationsförderkonzeption und -qualität für Aussiedler und Ausländer vorzusehen. Weiteres integrationspolitisches Ziel seien die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderern sowie die interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen. Das Integrationskonzept müsse zudem durch einen Integrationsbeirat kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Opposition, Länder und Gemeinden, Kirchen und Wohlfahrtsverbände kritisieren,
dass der Gesetzentwurf die Integrationsförderung auf Sprachkurse reduziert und eine Aufgaben- und Kostenverlagerung zu Lasten der Länder und Gemeinden vorsieht. Am kommenden Donnerstag wird der Deutschen Bundestag zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf beraten.

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