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09.11.2006

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Evangelische Obdachlosenhilfe verleiht "Verbogenen Paragrafen", die "Silberne Zitrone der Wohnungslosenhilfe" für die Verweigerung notwendiger Hilfen für Obdachlose

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Berlin - Die Umsetzung von Hartz IV, kombiniert mit der chronischen Finanznot der öffentlichen Haushalte, trifft wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen besonders hart.

Dies ist das Ergebnis eines bundesweiten Monitoringprojektes, das heute bei einem Fachkongress der Evangelischen Obdachlosenhilfe in Berlin vorgestellt wurde. Danach versuchen zahlreiche Kommunen, Kreise und Arbeitsgemeinschaften, gesetzlich vorgeschriebene Hilfen für wohnungslose Menschen systematisch zu verweigern oder zu unterlaufen. 
Diese Maßnahmen hätten durchaus Wirkung, bestätigte Pfarrerin Susanne Kahl- Passoth, die Vorsitzende der Evangelischen Obdachlosenhilfe: "Je weniger Menschen in der Lage sind, für ihre Rechte einzustehen, desto weniger können sie berechtigte Ansprüche formulieren und in der Praxis durchsetzen." Ein Beispiel seien rechtswidrige Verrechnungen von Regelleistung und Mietkautionen.

Dies führe bei Wohnungslosen, denen endlich eine Wohnung vermittelt wurde, dazu, dass sie weit unter die Armutsgrenze rutschten und in die Verschuldung getrieben würden. Häufig werde auch bei Krankenhausaufenthalten die Regelleistung gekürzt, so dass die tägliche Summe der Zuzahlungen höher sei als der zur Verfügung stehende Unterhalt. Viele wohnungslose Menschen schreckten deshalb davor zurück, notwendige Hilfen in Anspruch zu nehmen. "Wenn Hilfen aber verweigert oder verschleppt werden, chronifizieren und verschlimmern sich Notlagen. Was einzelne Kostenträger scheinbar einsparen, wird volkswirtschaftlich zur Verlustrechnung", betonte Kahl-Passoth. Die Leidtragenden seien die Menschen, "die durch ihre Wohnungslosigkeit ohnehin schon am Rand der Gesellschaft stehen und Hilfe und Unterstützung dringend nötig haben."

Um ein öffentliches Zeichen gegen die um sich greifende Hilfeverweigerung zu setzen, hat die Evangelische Obdachlosenhilfe mit dem "Verbogenen Paragrafen" einen symbolischen Preis an besonders problematische Kostenträger gestiftet: Die etwa 50 Zentimeter hohe Metallskulptur besteht aus einem Männchen, das mit Energie ein Paragrafensymbol verbiegt. Der Negativpreis geht in diesem Jahr an die ARGE Gifhorn, bei der die beiden am häufigsten monierten Verstöße gängige Verwaltungspraxis sind.

Aus Sicht der gestern neugewählten Verbandsvorsitzenden Susanne Kahl-Passoth hat der "Verbogene Paragraf" vor allem Signalcharakter. Nachhaltig werde das Eintreten für die Rechte benachteiligter Menschen aber erst dann, wenn die erforderlichen rechtsstaatlichen Instrumente bereit stünden. "Wir brauchen ein Klagerecht für anerkannte Sozialverbände", forderte Kahl-Passoth.  Denn es geht um den Einzelfall übergreifende Fragen der Verwaltungspraxis. Und die Betroffenen sind oft nicht in der Lage, ihre Rechte einzufordern, geschweige denn, ein mehrjähriges Rechtsverfahren durchzustehen."

Rückfragen richten Sie bitte an:
Thomas Poreski, Diakonisches Werk der EKD, Tel.: (0711) 21 59-724
Pressestelle des Diakonischen Werks der EKD in Berlin, Tel.: (030) 8 30 01-130
Barbara-Maria Vahl, Pressesprecherin, Tel.: (0172) 6 20 78 39

Die Evangelische Obdachlosenhilfe vertritt als Fachverband im Diakonischen Werk bundesweit etwa 350 Einrichtungen und steht damit für über 50 Prozent der Wohnungslosenhilfe in Deutschland. Bundesweit sind über 300.000 Menschen obdachlos, von Wohnungsverlust bedroht oder leben in menschenunwürdigen Wohnverhältnissen.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.
Barbara-Maria Vahl
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