14.12.2001
Europa und Grundrechte
Europa muss sich zu Grundrechten und Solidarität bekennen
Berlin - Aus Anlass der Tagung des Europäischen Rates erklärt der Präsident des Diakonischen Werkes, Pfarrer Jürgen Gohde:
"Beim Europäischen Rat in Laeken werden die Weichen gestellt für die künftige Entwicklung der EU. Die Staats- und Regierungschefs werden über den Prozess beschließen, der zur Ausarbeitung einer europäischen Verfassung führt. Das geht nicht, ohne den Bürgern Europas zu vermitteln, welches die leitende Vision für das künftige Europa sein wird. Jede Bürgerin und jeder Bürger der EU muss wissen, warum die EU für ihn gut und sinnvoll ist. Die Diakonie sieht diese Vision in einem friedlichen und in einem sozial nachhaltig gestalteten Europa."
Die Diakonie unterstützt die Einrichtung eines Konventes, der über einen Europäischen Verfassungsvertrag beraten soll. Gohde: "Die EU braucht den Verfassungsvertrag als nächsten Schritt ihrer Entwicklung." Dabei sei wichtig, dass der Kreis nach dem Vorbild des ersten Konventes, der im Jahr 2000 die Europäische Grundrechtscharta erarbeitet hat, eine umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Beratungen ermögliche. "Der Grundrechte-Konvent war ein gutes Beispiel für einen transparenten Beratungsprozess. Die Akteure der Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit waren im Detail über den Fortgang der Beratungen informiert. So muss es beim Verfassungs-Konvent wieder sein." Darüber hinaus solle eine möglichst institutionalisierte Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft ermöglicht werden. "Wir sind nicht nur ein interessiertes Fachpublikum. Wir wollen unsere Erfahrungen und unsere Vorstellungen zur Zukunft der EU aktiv in die Beratungen einbringen".
Das Diakonische Werk der EKD werde den Fortgang der Beratungen im Konvent aufmerksam und kritisch begleiten und sich besonders für die angemessene Einbeziehung sozialpolitischer Anliegen einsetzen. "Das künftige Europa muss ein soziales Europa sein. Damit meine ich vor allem, dass die soziale Dimension bei der Politikgestaltung auf europäischer Ebene angemessen berücksichtigt werden muss, auch wenn die Kompetenz für die Sozialpolitik bei den Mitgliedstaaten liegt und dort bleiben soll. Sozialpolitische Zielsetzungen dürfen nicht allein an der Wettbewerbsfähigkeit gemessen und ihr untergeordnet werden."
Gohde, der auch Präsident von "EURODIACONIA", dem Europäischen Verband für Diakonie, ist: "Die Vision für Europa muss auch in einem Bekenntnis zum europäischen Gesellschaftsmodell liegen. Dazu gehört ganz wesentlich der Grundwert der Solidarität. Europa muss sich zu diesem Wert bekennen, der Eingang in die Grundrechtscharta gefunden hat. Die Diakonie fordert deshalb, dass eine Erklärung über die Aufnahme der Grundrechtscharta in die EU-Verträge und damit über ihre Rechtsverbindlichkeit zum ersten Baustein des Europäischen Verfassungsvertrages wird."

