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20.12.2007

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Diakonisches Werk der EKD begrüßt Urteil zu Hartz-IV-Verwaltung
Diakonie-Präsident Kottnik: Förderstrukturen müssen dem Interesse der Menschen genügen

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Berlin (DW EKD). Das Diakonische Werk der EKD begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), wonach die Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig sind.

"Im Interesse der Menschen, die auf bessere Förderung und Unterstützung angewiesen sind, müssen praktikable Verwaltungsstrukturen und klare Verantwortlichkeiten oberste Priorität haben", kommentiert der Präsident der Diakonie, Klaus-Dieter Kottnik, das Urteil. "Die Politik muss hier ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden."

Es müssten endlich sinnvolle Rahmenbedingungen für diesen für einen großen Teil der Bürger wichtigen Bereich geschaffen werden. "Die Kompetenzen müssen zwischen dem Bund und den Landkreisen und kreisfreien Städten sinnvoll verteilt werden und für die Bürger nachvollziehbar sein." fordert Kottnik. "Es kann nicht sein, dass die Rechtsunsicherheit durch die Verwaltungsstrukturen die Unterstützung der Menschen behindert." Qualifizierung und Förderung müssten im Vordergrund stehen.

"Das Diakonische Werk wird sich im Interesse der Menschen an der Diskussion um sinnvolle Förderstrukturen beteiligen." kündigt der Diakonie-Chef an.

Diakonisches Werk der EKD e.V.
Barbara-Maria Vahl - Pressesprecherin

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