02.12.2011
Diakonischer Rat will Oldenburger Krankenhaus auf dem 3. Weg halten
Berlin (Diakonie) - Der Diakonische Rat, das Aufsichtsgremium des diakonischen Werkes der EKD hat in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss gefasst: „Der Diakonische Rat des Diakonischen Werkes der EKD, bittet das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg dringend, das Evangelische Krankenhaus Oldenburg auf dem Dritten Weg zu halten und es aufzufordern, Tarifverhandlungen zu unterlassen. Das Diakonische Werk der EKD bietet dem Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg seine Unterstützung bei der Umsetzung dieser Forderung an.“
Hintergrund ist, dass der Aufsichtsrat des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dem Marburger Bund zugesagt hat. Nach Ansicht des Diakonischen Rates des Diakonischen Werkes der EKD fügt sich dieser Beschluss nicht in das kirchliche Recht ein. „Die Kirchen haben, ausgehend von dem Grundgedanken der Dienstgemeinschaft, sich in Ausübung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes dafür entschieden, dass im Arbeitsrecht keine Tarifverhandlungen geführt werden, sondern in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen auf dem Dritten Weg das Arbeitsrecht gesetzt wird“, argumentiert der Diakonische Rat.
Ausgehend vom Grundgedanken der Dienstgemeinschaft hätten alle teil an der Verwirklichung des Auftrages der Kirche Jesu Christi in Wort und Tat. Somit sei es nicht möglich, dass eine Seite bei arbeitsrechtlichen Interessengegensätzen die andere Seite an der Ausübung dieses Dienstes hindert. Es entspreche daher der kirchlichen Überzeugung, dass Arbeitskampf in der Kirche nicht statthaft ist. An diese Grundentscheidungen der Kirche seien die Diakonie und auch das Evangelische Krankenhaus Oldenburg gebunden, heißt es im Beschluss des Diakonischen Rates.
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