19.11.2008
Diakonie kritisiert Berechnung des Existenzminimums
Diakonie-Präsident Kottnik: „Der reale Bedarf von Familien wird nicht abgebildet.“
Berlin, (DW EKD) - Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland weist auf Mängel im heute beschlossenen Existenzminimumbericht der Bundesregierung hin.
Diakonie-Präsident Klaus Dieter Kottnik: „Die jetzigen Berechnungen des Existenzminimums sind inadäquat, und der reale Bedarf von Familien wird damit nicht abgebildet.“ Er empfehle dem Deutschen Bundestag, „höhere Werte in das Steuerrecht zu übernehmen.“
Eine wesentliche Grundlage für die Berechnung des steuerlichen Existenzminimums bilden die Regelsätze der Sozialhilfe. Ob die Bundesregierung die Höhe der Regelsätze verfassungskonform festgelegt hat, überprüft aktuell das Bundesverfassungsgericht. Die Diakonie erwartet insbesondere im Hinblick auf die Leistungen für Kinder eine deutliche Kritik an der Bundesregierung durch das Gericht.
Aber auch ohne Rücksicht auf die ausstehende Entscheidung müsse das Existenzminimum sorgfältiger berechnet werden. Die Bundesregierung hält es für geboten, den Schulbedarf für sozialhilfeberechtigte Kinder bis zur 10. Klasse mit 100 Euro pro Jahr zusätzlich zu berücksichtigen, verschweigt diesen Bedarf aber in der aktuellen Fassung des Existenzminimumberichts. Zudem werden im Gegensatz zu früheren Berichten die einmaligen Beihilfen der Sozialhilfe gerade für Kinder außer Acht gelassen; selbst in der Systematik der Bundesregierung sind dies mindestens 55 Euro im Jahr.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Höhe einer Pauschale für die Warmwasserbereitung wird nicht aufgenommen. Ebenso werden nach Ansicht der Diakonie die Entwicklung der Heizkosten von der Bundesregierung unterschätzt. Und schließlich kann nicht nachvollzogen werden, warum der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern in Höhe von 2.160 Euro seit 2002 nicht angehoben werden soll.
Die Stellungnahme des Diakonischen Werkes zum Entwurf eines Familienleistungsgesetzes, das u.a. die Werte aus dem Existenzminimumbericht in Gesetzesform bringt, ist hier abrufbar.
Weitere Informationen:
Barbara-Maria Vahl - Pressesprecherin - Tel.: (030) 83001-130

