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25.02.2011

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Diakonie: Hartz-IV-Regelsatz bleibt weit hinter den Notwendigkeiten zurück

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Berlin (DWEKD) - Die heute vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Hartz-IV-Gesetze bleibt nach Ansicht der Diakonie weit hinter den Notwendigkeiten zurück.  

„Bei den leider nur leicht angehobenen Regelsätzen vermissen wir die vom Bundesverfassungsgericht geforderte transparente Ermittlung nach fachlichen Gesichtspunkten. Wir halten es weiterhin für problematisch,  einzelne Positionen wie Zimmerpflanzen oder Zusatzgebühren beim Arzt willkürlich heraus zu rechnen. Nach unseren Berechnungen müsste der Regelsatz deutlich höher liegen“, sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Freitag in Berlin.

Als positive Entwicklung begrüßt die Diakonie, dass das Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig in die Zuständigkeit der Kommunen fällt, die bis 2013 auch die dadurch entstehenden, tatsächlichen entstehenden Kosten erstattet bekommen. „Diese Gestaltung vermeidet Doppelstrukturen. Zudem sichert sie, dass die zur Verfügung stehenden Mittel den kommunalen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zugute kommt, die seit Jahren eine engagierte Arbeit für sozial benachteiligte Kinder und Familien verwirklichen“, erklärt Stockmeier.

Weitere Kritikpunkte der Diakonie bleiben bestehen. „Die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge zum Beispiel befördert die Abhängigkeit von Grundsicherung im Alter. Weitere Lücken entstehen durch den Wegfall des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger“, sagt der Diakonie-Präsident.

Nun bleibe es abzuwarten, ob und wie das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines neuerlichen Normenkontrollverfahrens die jetzige Reform beurteile. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint es aber richtig und wichtig, die Verhandlungen abzuschließen. Denn erst mit Inkrafttreten der Neuregelung kommen die erreichten Verbesserungen den Leistungsberechtigten zugute“, erklärt Stockmeier.

„Die Diakonie wird weiterhin ihren anwaltschaftlichen Auftrag wahrnehmen und eine angemessene Reform der Grundsicherung anmahnen. Deren Ziel muss es sein, Armut und ihre Ursachen zu bekämpfen, statt die Diskussion über das Lohnabstandsgebot in das Zentrum sozialpolitischer Überlegungen zu rücken.“

Eine aktuelle Einschätzung der Diakonie ist in der Stellungnahme vom 25. Februar 2011 zum Vermittlungsergebnis „Hartz-IV-Reform“ nachzulesen.


Für Rückfragen und weitere Informationen:

Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
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