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07.12.2007

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Diakonie fordert konsequentere Maßnahmen gegen anhaltende institutionelle Diskriminierung von Minderheiten und gegen Gewalt

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Berlin (DW EKD) "Es gibt in Deutschland ein erschreckend hohes Ausmaß an institutioneller Diskriminierung von Minderheiten, vor allem aber an rassistisch motivierter Gewalt".

Sowohl auf institutioneller wie privater Ebene gelte es, den Umgang mit Menschen, die einer Minderheit angehören, akzeptierend und gewaltfrei zu gestalten, sagt Bernd Schlüter, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD zum  Internationalen Tag der Menschenrechte. "In einem zivilisierten Land darf es nicht als tolerabel gelten, dass Menschen anderer Hautfarbe an Bushaltestellen zusammengeschlagen werden oder sich Diskriminierungen jeglicher Art gefallen lassen müssen."

Es sei mit hoher Dringlichkeit  an Verbesserungen zu arbeiten. "Dazu gehört unseres Erachtens auch ein deutlich konsequenteres Vorgehen gegen jegliche Art rassistisch motivierter Gewalt oder Ungerechtigkeit." Auch eine bessere Vermittlung der Werte des Christentums, der Aufklärung und des Humanismus sei notwendig, um solchem Verhalten den Nährboden zu entziehen.

In diesem Zusammenhang mahnt die Diakonie eine deutliche Überarbeitung des Nationalen Aktionsplanes gegen Rassismus an, der am 12. Dezember verabschiedet werden soll. Das Diakonische Werk der EKD begrüßt die Bereitschaft des Bundeskabinetts, der Selbstverpflichtung der Bundesregierung aus dem Aktionsprogramm der Weltrassismuskonferenz 2001 in Durban nachzukommen und einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu verabschieden.

"Der vorgelegte Entwurf ist jedoch so stark verbesserungswürdig, dass wir uns ausdrücklich für eine Verschiebung des beabsichtigten Kabinettsbeschlusses aussprechen." Der Entwurf versäume es, die institutionelle Diskriminierung von Minderheiten und die wachsende rassistische Gewalt in vielen Teilen Deutschlands zu analysieren und neue Maßnahmen und Gegenstrategien zu entwickeln. "Die Bundesregierung darf die wichtige Chance, die in einem Aktionsplan liegt, der klar und präzise Missstände und Ansprüche formuliert, in keinem Fall vertun!", so Schlüter.

In einigen Punkten ist der Arbeitsentwurf sogar kontraproduktiv, bemängelt die Diakonie: Spätaussiedler, die Opfer von Ausgrenzung wurden, dürfen nicht für ihre Lage verantwortlich gemacht werden, wie es der Nationale Aktionsplan tut.

Vielmehr müssen die Angebote der Sozialen Arbeit stabilisiert, die Förderung in Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt verbessert werden. Außerdem sind Angebote der institutionellen  Menschenrechtserziehung und des Schutzes vor Diskriminierung zu schaffen.

Es muss sichtbar werden, wie Bund, Länder und Gemeinden wirksamer gegen rassistische Gewalt und No-Go-Areas vorgehen wollen. Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft sind mit eigenen Beiträgen als Akteure einzubinden. Der Nationale Aktionsplan sollte daher auch einen Rahmen schaffen für Lokale Aktionspläne gegen Rassismus, die es bisher nur sehr vereinzelt gibt.


Diakonisches Werk der EKD  
Barbara-Maria Vahl - Pressesprecherin

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