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10.10.2007

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Diakonie fordert Klarheit über Kostenübernahme bei Weiterbehandlung im Krankenhaus.

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Berlin (DW EKD) Das Diakonische Werk der EKD und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) warnen vor einer schlechteren gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistigen, körperlichen und psychosozialen Einschränkungen, die Folge eines Beschlusses des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.09.07 sein könnte.

Der Große Senat des Bundessozialgerichts hat eine Leistungspflicht der Krankenkassen verneint, wenn eine Weiterbehandlung im Krankenhaus aus medizinischen Gründen nicht erforderlich ist, und zwar auch dann, wenn die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung nicht gewährleistet sind. Dabei hat das Gericht den Klinikärzten das Entscheidungsvorrecht über die Notwendigkeit einer Weiterbehandlung im Krankenhaus abgesprochen.

Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik kritisiert das Urteil: "Der Abschluss einer Krankenhausbehandlung ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der die individuelle Situation des Patienten, einschließlich seines sozialen Umfelds, berücksichtigt werden muss. Deshalb muss die Stimme des behandelnden Arztes ein höheres Gewicht haben, als das im Grundsatz berechtigte Interesse der Krankenkassen, hohe Krankenhauskosten zu vermeiden." Dass eine Krankheit im Prinzip auch ambulant weiterbehandelt werden könne, reiche für die Entlassung eines mehrfach belasteten Patienten mit besonderem Versorgungsbedarf in vielen Fällen nicht aus. "Häufig muss die ambulante Weiterversorgung im konkreten Umfeld erst organisiert werden. So lange muss der Patient im Krankenhaus bleiben können."

Die Diakonie und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband sehen deshalb - wie auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft - den Gesetzgeber gefordert. Dazu der Diakonie-Präsident: "Wenn eine Weiterbehandlung im Krankenhaus aus rein medizinischen Gründen nicht notwendig ist, die erforderliche Versorgung außerhalb des Krankenhauses aber nicht gewährleistet ist, dann sind die Kosten für eine ärztlich angeordnete weitere Versorgung im Krankenhaus von den Krankenkassen zu übernehmen und müssen gegebenenfalls vom zuständigen Träger der Sozialhilfe erstattet werden." Zugleich appelliert Kottnik an die Krankenkassen, die gesetzlich vorgeschriebenen ambulanten Leistungen (Soziotherapie, häusliche Krankenpflege) für chronisch psychisch kranke Menschen auch tatsächlich flächendeckend zu ermöglichen. Dann könnten lange Krankenhausaufenthalte oft vermieden werden: "Eine Dauerbehandlung im Krankenhaus ist nicht im Interesse der Patienten."
 
In dem vom Gericht entschiedenen Fall ging es um den Krankenhausaufenthalt eines psychisch kranken Menschen, der nach Auffassung des Krankenhausarztes nur im Krankenhaus weiterbehandelt werden konnte. Die Krankenkassen waren hingegen der Meinung, dass eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre und hatten deshalb die Kostenübernahme für den Krankenhausaufenthalt abgelehnt. Nach bisheriger Rechtslage hat die Stimme des Krankenhausarztes ein größeres Gewicht als die der Krankenkasse bzw. des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Dies wird durch das BSG-Urteil geändert.

Diakonisches Werk der EKD e.V.
Barbara-Maria Vahl - Pressesprecherin

Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.
Norbert Groß, Geschäftsführer

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