24.11.2008
Diakonie bekräftigt deutliche Kritik an Gesetzentwurf zur arbeitsmarktpolitischen Reform
Vorstand Schlüter: „Maßgeschneiderte Förderung und eine gesicherte Rechtsstellung für ALG-II-Empfänger erforderlich.“
Berlin, (DW EKD) Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ bekräftigt die Diakonie ihre bereits mehrfach vorgetragene deutliche Kritik an den geplanten gesetzlichen Änderungen.
„Mit der so genannten Instrumentenreform wird die öffentliche Arbeitsförderung keineswegs wirksamer und wirtschaftlicher“, so Bernd Schlüter, sozialpolitischer Vorstand im Diakonischen Werk der EKD, der den Bundesverband der Diakonie in der Anhörung vertritt. „Vielmehr verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bisher flexibel und individuell zugeschnittene Maßnahmen künftig stärker zu standardisieren und zu pauschalieren.“
Die Zielrichtung der Reform trifft insgesamt auf großen Widerstand innerhalb des Wohlfahrtsverbandes. Um insbesondere den Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II die bestmögliche Integrationsförderung zukommen lassen zu können, sei ein großer Spielraum für die Fallmanager/innen in Grundsicherungsverwaltungen notwendig. Um diesen Spielraum adäquat nutzen zu können, bedürfe es gut qualifizierter Fallmanager/innen, so Schlüter. Die Steuerung durch detaillierte Vorgaben aus der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit erweise sich hingegen als kontraproduktiv. Für eine weitgehend „freie Förderung“, wie sie in arbeitsmarktpolitischen Fachkreisen und von der Freien Wohlfahrtspflege gefordert wird, sollen keine weiteren bürokratischen Hürden errichtet werden.
Auf keinerlei Verständnis trifft in der Diakonie die Tatsache, dass für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, über deren genaue Ausgestaltung dezentral entschieden wird, derart geringe Haushaltsmittel bereitgestellt werden wie im Gesetzentwurf vorgesehen. „Wer Arbeit sucht, muss möglichst individuelle Förderangebote erhalten. Jede Person hat spezifische Fähigkeiten, Fertigkeiten und berufliche Wünsche. Um all diesen unterschiedlichen Bedarfen gerecht werden zu können, müssen gut qualifizierte Fallmanager die Möglichkeit haben, maßgeschneiderte Unterstützung anbieten und unkompliziert in die Wege leiten zu können“, betont Schlüter.
Auch die erneute rechtliche Schlechterstellung von Arbeitslosengeld-II- Bezieher/innen, wenn sie sich gegen Bescheide der Grundsicherungsverwaltungen wehren möchten, ist für die Diakonie nicht akzeptabel. „Arbeitsuchenden müssen die gleichen Rechtsmittel offen stehen wie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern auch.“
Die Diakonie hat ihre Position hierzu in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt, die hier heruntergeladen werden kann.
Weitere Informationen:
Barbara-Maria Vahl, Pressesprecherin DW EKD, Tel.: (030) 83001-130

