16.12.2011
Diakonie begrüßt Gesetzesantrag Schleswig-Holsteins zum Bleiberecht im Bundesrat
Berlin (Diakonie) - Die Diakonie begrüßt den Gesetzesantrag Schleswig- Holsteins zum Bleiberecht im Bundesrat.
„Die Diakonie setzt sich schon lange für ein stichtagfreies Bleiberecht ein, das realistische Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts stellt, auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet und nicht zu einer Trennung von Familien führt“, sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD. Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Antrag.
„Anders als bisher, setzt der Antrag von Schleswig-Holstein die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nicht von Anfang an voraus“, sagt Loheide. „Dennoch werden Erwerbsunfähige, Alte und Kranke aber auch in Zukunft ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Sie brauchen ein humanitäres Bleiberecht, obwohl sie dauerhaft nicht unabhängig von öffentlichen Leistungen leben können.“
Vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention erklärt Loheide „Wenn Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld und ihren sozialen Beziehungen herausgerissen werden, wird die Entwicklung von Kindern gefährdet. Dies gilt auch, wenn sie mit ihrer Familie zusammen abgeschoben werden und ihre primären Bezugspersonen erhalten bleiben.“
Insgesamt weise der Antrag von Schleswig-Holstein in die richtige Richtung. Loheide: „Jetzt kommt es darauf an, ihn so auszugestalten, dass die Praxis der Kettenduldungen endlich beendet wird. Nach jahrelanger Angst vor Abschiebung brauchen die Betroffenen endlich eine dauerhafte Perspektive.“
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