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07.11.2007

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“Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht.”
Koalition soll Menschen ohne Aufenthaltspapiere eine menschenwürdige Versorgung ermöglichen

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Berlin (DW EKD) Das Diakonische Werk der EKD trägt einen vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebenen Bericht zur Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Aufenthaltspapiere mit.

"Menschenrechte sind unveräußerlich. Personen ohne Papiere dürfen aus dem System der Gesundheitsversorgung nicht ausgegrenzt werden", erklärte der Präsident des Diakonischen Werkes der EKD, Klaus Dieter K. Kottnik in Berlin. Er begrüßte den vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) herausgegebenen Bericht, der hierfür fachkundige Erläuterungen liefert. "Der Bericht schafft Klarheit über die staatliche Verantwortung und nennt die ersten Schritte, die zu tun sind. Wir tragen ihn mit und bitten die Koalitionsfraktionen im Bundestag um die gebührende Beachtung."

Der Bericht "Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland - ihr Recht auf Gesundheit" des DIMR erörtert die Hemmnisse, die einer menschenwürdigen Versorgung dieser Personen entgegenstehen. Zugleich setzt er sich mit Finanzierungsmodellen für die Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen auseinander und bringt Vorschläge ein. Er empfiehlt dem Bund, Klarstellungen bei gesetzlicher Meldepflicht und Strafbarkeit im Rahmen der berufsspezifischen Hilfe zur Wahrnehmung sozialer Rechte (humanitäre Hilfe) zu treffen.

Der Bericht legt dar, wie der normative Gehalt des Menschenrechts auf Gesundheitsversorgung gemäß dem Sozialpakt der Vereinten Nationen umgesetzt werden kann. Er wurde von mehr als zwanzig Fachleuten aus medizinischen Diensten, Behörden, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden, darunter auch dem Diakonischen Werk der EKD, erstellt.

Die Diakonie ist für alle da, die Hilfe benötigen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, Beratungsstellen und anderen Einrichtungen benötigen Klarstellungen hinsichtlich der berufsspezifischen Hilfe zur Wahrnehmung sozialer Rechte. "Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Kinder von Menschen ohne Papiere in unserem Land nicht zum Zahnarzt gehen können oder Frauen ihre Babies ohne ärztliche Hilfe zur Welt bringen müssen", so Diakoniechef Kottnik. "Humanitäre Hilfe kann nicht strafbar sein."

Diakonisches Werk der EKD e.V.
Barbara-Maria Vahl, Pressesprecherin

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