Persönliches Budget

Das Persönliche Budget stellt eine sinnvolle Ergänzung bisheriger Formen und Möglichkeiten der Erbringung von Teilhabe-Leistungen dar. Es unterstützt die Ziele der Diakonie, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu einem weitgehend selbstbestimmten Leben zu verhelfen.

In einem längeren Diskussionsprozess innerhalb der Diakonie wurde ausführlich über Möglichkeiten und Chancen der Einführung persönlicher Budgets diskutiert. Zugleich wurde deutlich, dass die Umsetzung ein hohes Maß an Abstimmung, Koordination zwischen allen Beteiligten bedarf. Gerade hier liegen aber die Problempunkte, da je nach Interessenlage unterschiedliche Ziele verfolgt werden.

Für Leistungsnehmer gilt es die Wahlfreiheit zwischen Sachleistung und Umstellung auf das Persönliche Budget zu erhalten. Leistungsanbieter müssen hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Zusätzlich bedarf es geeigneter Bewertungs- und Kontrollmechanismen.

Im Rahmen des  Diskussionsprozesses legte das Diakonische Werk der EKD einen Vergleich beider Sozialleistungen vor. Die Diakonie leistet damit einen ersten Beitrag zur Klärung der unterschiedlichen Ansätze und wertet in einem weiteren Papier Stellungnahmen von diakonischen Landesverbänden, Fachverbänden und Einrichtungsträgern aus.

Bislang erbringen die meisten Rehabilitationsträger, zum Beispiel Renten- und Krankenversicherungen, Leistungen für ambulante oder stationären Hilfen direkt an die Dienste und Einrichtungen. Mit den Geldleistungen aus dem Persönlichen Budget sollen die betroffenen Menschen nun auch selbst Hilfeleistungen nach ihren individuellen Bedürfnissen einkaufen können. Damit, so der Gesetzgeber, soll das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden.

Beide Modelle zielen auf unterschiedliche Personenkreise. Sie haben andere Zielrichtungen, andere sozialpolitische Perspektiven und unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Versorgungsbereiche. Das trägerübergreifende persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen möchte eine andere Art der Leistungserbringung  - also keine neuen Sozialleistungen - erproben, um die Nachteile des gegliederten Systems der Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen abzumildern.

Der Modellversuch im Rahmen der Pflegeversicherung zielt auf die Entwicklung neuer qualitätsgesicherter zukunftsweisender Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen ab. Die Auswirkungen dieses Modellversuches dürften deshalb sowohl zu einer Weiterentwicklung und Umgestaltung der Pflegeversicherung führen, wie auch erhebliche Auswirkungen für die Pflegeeinrichtungen und Dienste und die gesamte pflegerische Versorgungsstruktur haben.

Nachstehend stellen wir die Ergebnisse der Projektgruppe, den genannten Vergleich der Sozialleistungen wie auch Stellungnahmen von Mitgliedern, Fachverbänden der Diakonie zur Verfügung.

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Martina Menzel
Soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Tel.: (030) 83001-358
E-Mail: menzel(at)diakonie.de

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Sylvia Brinkmann
Teilhabe am Arbeitsleben / berufliche Rehabilitation

Tel.: (030) 83001-376
E-Mail: brinkmann(at)diakonie.de

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