Mutter-Kind-Kuren

Für kurbedürftige Mütter unterhält der Evangelische Fachverband für Frauengesundheit e.V. Kureinrichtungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Er ist die evangelische Trägergruppe im Müttergenesungswerk. „Mütterkuren“ für Mütter ohne Kinder und „Mutter-Kind-Kuren“ für Mütter mit Kindern sollen die Gesundheit stärken, neue Anstöße und Erfahrungen vermitteln.

Die Kuren in evangelischen Einrichtungen des Müttergenesungswerkes sind

  • frauen- und kindgerecht
  • werden ärztlich geleitet und therapeutisch begleitet
  • unterliegen internen und externen Qualitätsprüfungen

Sie haben das Profil evangelischer Frauenarbeit/Frauenhilfe, das neue Impulse gibt und Entfaltungsraum für Frauengesundheit, für die biblische Vision von Freiheit und Heilsein für Frauen in ihren Lebensbereichen, für Standortbestimmungen.

Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren. Dies hat der Bundestag beschlossen. Die gängige Praxis, nach der Krankenkassen die Höhe ihrer Zahlung bestimmen konnten, gehört damit der Vergangenheit an. Der gesetzliche Eigenanteil für Mutter-Kind-Kuren beträgt  auch nach der Gesetzesänderung zehn Euro pro Tag für Erwachsene. Für Kinder ist kein Eigenanteil zu entrichten. Über die sogenannte Härtefallregelung sind Befreiungen für Mutter möglich.

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