Mutter-Kind-Einrichtungen

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen schwangere beziehungsweise alleinerziehende Frauen mit ihrem Kind. Evangelische Einrichtungen für Mutter und Kind sehen ihre Arbeit vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes. Dies bedeutet, die Einzigartigkeit einer jeden Frau, eines jeden Mannes und Kindes zu sehen, die damit verbundene unverlierbare Würde aller Menschen zu achten und sie zum Maßstab des Handelns zu machen. In der konkreten Alltagsarbeit drückt sich dies durch die Annahme der Frauen mit all ihren Schwierigkeiten aus.
Mutter-Kind-Einrichtungen können eine Alternative zum Schwangerschaftsabbruch darstellen. "Wunschkinder" sind hier zwar selten, die meisten Schwangerschaften sind ungeplant, dennoch hat sich für viele der aufgenommenen Schwangeren die Frage eines Abbruchs nie gestellt. Eine wichtige Aufgabe für die Arbeit mit den Müttern besteht darin, die Beziehung zwischen Mutter und Kind so zu fördern, dass das Kind erwünscht und angenommen wird.

Für wen kommt diese Hilfeform in Frage?
Pädagogische Angebote richten sich an Schwangere und Mütter (oder Väter), spezielle Betreuungs- und Förderangebote an die Kinder. Schwangere und Mütter können diese Angebote für sich und ihr(e) Kind(er) in Anspruch nehmen, wenn sie durch Schwangerschaft und/oder Geburt in eine Krise geraten, durch die Pflege und Erziehung eines Kindes überfordert sind und der Unterstützung bedürfen, insbesondere, wenn sie diese Hilfe brauchen, um eine Schul- und Berufsausbildung fortzusetzen oder aufzunehmen.

Allein erziehenden Väter in einer Mutter-Kind-Einrichtung sind selten. Dennoch gehören die Männer als Väter der Kinder und als Partner der Mütter dazu. In den allermeisten Einrichtungen dürfen sich die Partner der Mütter nach Absprache zu bestimmten Zeiten aufhalten und sich an der Pflege und Versorgung der Kinder beteiligen. Auch das gemeinsame Übernachten ist nach solchen Absprachen möglich.

Vielfältige Angebote
Das Angebot reicht von einer stationären Unterbringung in einem "Mutter-Kind-Heim", über das Leben in einer betreuten Wohngruppe, über betreutes Wohnen von Mutter und Kind in einem Apartmenthaus bis zur ambulanten Betreuung in einer vom Träger angemieteten Wohnung oder in der "eigenen Wohnung". Nach der Unterbringung richtet sich auch die Betreuung: von einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung bis zur vergleichsweise lockeren Form der regelmäßigen Beratung im Rahmen von ambulanten Maßnahmen durch Einzel- und Gruppengespräche.

Betreuung beinhaltet:

  • Geburtsvorbereitung und Begleitung bei der Geburt
  • Entwicklung von mittelfristigen Perspektiven
  • sozialpädagogische Beratung in Bezug auf Identitätsfindung
  • Beziehungsklärung zum Partner und der Herkunftsfamilie
  • Einstellung zu gesellschaftlichen Normen
  • Förderung von Durchsetzungs- und Durchhaltevermögen
  • sowie die Regelung der materiellen Situation.

Bestandteil des Betreuungsangebotes sind:

  • alltagspädagogische Hilfen für die Kinder wie altersgemäße Förderangebote
  • Kinderbetreuung bei Abwesenheit der Mutter oder in Krisensituationen
  • Hilfen im lebenspraktischen Bereich wie Haushaltsführung, verantwortlicher Umgang mit Geld, "Einüben" einer Tagesstruktur
  • Entwicklung einer beruflichen Zukunft
  • Angebote zur Freizeitgestaltung von Mutter und Kind.

Ziele der pädagogischen Arbeit
Vorrangiges Ziel ist die gesunde Entwicklung des Kindes im leiblichen, seelischen und emotionalen Bereich. Dazu gehört eine stabile und tragfähige Beziehung zwischen Mutter und Kind, in der die Bedürfnisse beider Platz haben. Für die Mutter geht es darum, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu erreichen. In einen solchen Lebensentwurf gehört auch Erwerbstätigkeit und für viele damit die Frage nach schulischenrund beruflicher Ausbildung.

Gesetzliche Grundlagen
Rechtsanspruch für diese Hilfen sind begründet im Kinder- und Jugendhilfegesetz

  • bei den erzieherischen Hilfen für Minderjährige und junge Volljährige
  • bei den Maßnahmen zur Förderung der Erziehung in der Familie
  • als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Mädchen und Frauen

sowie im Bundessozialhilfegesetz

  • als Eingliederungshilfe bei seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung und
  • als Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen für Mutter (Vater) und Kind sind qualifizierte Sozialpädagoginnen, viele davon mit Zusatzausbildungen in Familientherapie sowie Psychologinnen und Erzieherinnen.

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