Leistungen der Beratungsstellen

Evangelische Beratung für Schwangere nimmt schwangere Frauen voraussetzungslos mit ihren psychischen und sozialen Notlagen und Konflikten an. Sie berät und begleitet die Frauen, wenn sie sich mit Fragen von Leben und Sterben auseinandersetzen. Sie bietet ihnen einen geschützten Raum. Auf dieser Basis kann es gelingen, dass eine ungewollt schwangere Frau ihr Leben auch mit einem Kind vorstellen kann.

Deutschlandweit beraten 320 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Trägerschaft von Evangelischer Kirche und Diakonie. Das Leistungsspektrum der Stellen ist vielfältig. Es umfasst als Grundleistung Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie Schwangerschaftskonflikt-beratung nach § 219 Strafgesetzbuch. Zu dieser Grundleistung kommen je nach Situation in der Region, nach Arbeitsschwerpunkten der Stelle und nach fachlichen Schwerpunkten der Mitarbeitenden noch ergänzende Leistungen.

Das Beratungsangebot verbindet individuelle Hilfen mit präventiven Aktivitäten. Sie umfasst einzelfallbezogen psychologische Beratung, therapeutische Gespräche, Krisenintervention sowie soziale Beratung, Information und Vermittlung von Hilfen an Einzelne, Paare und Familien. Dazu kommen präventive Angebote an Einzelne oder Gruppen wie sexualpädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie Angebote der Supervision an andere Berufsgruppen, Öffentlichkeitsarbeit oder familienpolitisches Engagement.

Die im Einzelfall nötigen Hilfen können über die Möglichkeiten einer einzelnen Stelle hinausgehen. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind eingebunden in ein Netz von Hilfeangeboten von Kirche und Diakonie wie Mutter-Kind-Einrichtungen, Frauenhäuser, Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen, Sucht- und Schuldnerberatungsstellen etc.

Evangelische Beratungsstellen stehen Menschen in Krisen, Not- und Konfliktsituationen offen. Sie beraten Menschen unabhängig von deren Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, von Weltanschauung oder Nationalität. Sie richten sich an Frauen und Männer, Jungen und Mädchen, an Einzelne, Paare und Familien. Die Beratung ist kostenfrei, sie kann anonym erfolgen, die Beratenden stehen unter Schweigepflicht.

Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5-7 Schwangerschaftskonfliktgesetz
Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine verpflichtende Beratung für Frauen, die ungewollt schwanger sind und innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft nach der Beratungsregelung einen Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen. Die Bescheinigung über eine solche Konfliktberatung ist Voraussetzung für einen rechtswidrigen aber straffreien Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzgeber hat der Beratung vorgegeben, dass sie dem Schutz des ungeborenen Lebens dient und zugleich ergebnisoffen zu führen ist und von der Verantwortung der Frau ausgeht. Evangelische Beratungsstellen stellen nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung eine Bescheinigung nach § 219 Strafgesetzbuch aus. Dieses erfolgt unabhängig von der Entscheidung der Frau.

Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz
Evangelische Beratungsstellen haben den Auftrag „zur Information und Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen“. So steht es in § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz. Jede Frau und jeder Mann hat darauf einen Rechtsanspruch. Dieser Rechtsanspruch ist sowohl inhaltlich als auch zeitlich umfassend, er gilt auch nach der Geburt des Kindes. Entsprechend umfassend ist auch das Leistungsangebot der Beratungsstellen. Dies umfasst u.a

  • Information und Beratung zu Verhütung, Familienplanung und Sexualberatung
  • allgemeine soziale Beratung zur besseren Bewältigung der Lebenssituation während einer Schwangerschaft und nach Geburt des Kindes durch Information und Beratung über Rechtsansprüche, mögliche Hilfen und familienfördernde Leistungen, zu familienrechtlichen und ausländerrechtlichen Fragen sowie bei Bedarf auch Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen
  • die Vermittlung von sozialen und wirtschaftlichen Hilfen beispielsweise aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" bzw. aus Landesstiftungen und anderen Stiftungen
  • psychologische Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch zur besseren Bewältigung und Verarbeitung
  • psychologische und soziale Beratung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • psychologische Beratung bei und nach problematischen Schwangerschaftsverläufen und bei Fehl- und Totgeburt
  • psychologische und soziale Beratung vor, während und nach vorgeburtlicher Diagnostik
  • psychologische Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch und reproduktionsmedizinischer Behandlung
  • Information in Fragen von Adoption

Ergänzende Leistungen der Beratungsstellen
Die Beratungsstellen bieten noch weitere Leistungen an, je nach Bedarf vor Ort, fachlichen Schwerpunkten ihrer Mitarbeitenden oder den Arbeitsschwerpunkten der Stelle. Das können Gruppenangebote für minderjährige Schwangere, für Alleinerziehende oder für Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch, für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt sein. Die Beratungsstellen vermitteln auch Mutter-Kind-Kuren oder halten Informations- und Beratungsangebote bei Problemen von sexualisierter und häuslicher Gewalt bereit.

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Themen und Aufgaben

Kontakt

Claudia Heinkel
Familienberatung und Familienpolitik

Tel.: (030) 83001-345
E-Mail: familienberatung(at)diakonie.de

Veröffentlichungen

Diakonie-Korrespondenz 02/2001: Stellungnahme zu Spätabbrüchen

Diakonie-Korrespondenz 04/2001: Leben annehmen.

Einrichtungen

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