Heimkinder - bei der Essenausgabe

Heimerziehung

Beiträge zum Thema

29.05.2009

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Sicherung von Akten über ehemalige Heimkinder

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Berlin (DW EKD) - In einem Schreiben an die Landes- und Fachverbände der Diakonie hat das Diakonische Werk der EKD zur Sicherung der Akten aufgefordert.

Anlaß für diese Aufforderung war die Entschließung des Runden Tisches vom 2./3. April 2009 zur Sicherung der Unterlagen. Wörtlich lautete sie:

„Wir fordern die zuständigen Stellen der Länder (Datenschutzbeauftragte/Ministerien) und Kommunen auf – soweit noch nicht geschehen – die ihnen nachgeordneten Stellen (Landesjugendämter/Jugendämter, Vormundschaftsämter, Archive u.a.) anzuweisen, sämtliche Akten über die ehemaligen Heimkinder/Jugendlichen sowie sämtliche aus damaliger Zeit noch vorhandenen Unterlagen über die Kinder- und Jugendheime, mit denen sie zusammengearbeitet haben, zu sichern. Dieses Anliegen gilt auch für die Justizministerien und die Vormundschaftsgerichte, ebenso für die kirchlichen Einrichtungen und andere freie Träger, die damals Kinder- und Jugendheime unterhielten.“

Bereits seit 2006 haben das Diakonische Werk der EKD und der Evangelische Erziehungsverband mehrfach dazu aufgerufen, ehemaligen Heimkindern in der Aufarbeitung ihrer jeweiligen Lebensgeschichte jede mögliche Unterstützung zu gewähren. Dazu gehört insbesondere, dass ihnen – soweit noch vorhanden – die sie betreffenden Akten zur Einsichtnahme überlassen
werden.

Das Schreiben an die Verbände im Wortlaut finden Sie nachstehend.

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