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„Die Lotterie die Gutes tut“ wurde am 06. November 1969 als Gemeinschaftswerk des Nationalen Olympischen Komitees, des Deutschen Lotto-Blocks und des Fernsehens aus der Taufe gehoben.

Sie unterstützte mit den eingespielten Erlösen die olympischen Spiele 1972 in München und später die Fußball-Weltmeisterschaft 1974 in Deutschland. Seit 1976 profitieren die Menschen in den sozialen Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege von den Erlösen der Lotterie GlücksSpirale. Mit Beginn der deutschen Einheit wird aus den Zweckerträgen der Lotterie auch die Deutsche Stiftung Denkmalpflege gefördert.

Die Lotterie GlücksSpirale wird heute vom Deutschen Lottoblock durchgeführt.

Von den Zweckerträgen - jährlich rund 50 Mio. Euro - erhalten aktuell der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) von den Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer je einen Anteil.

Im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege sind Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD, Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland) und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen und Dienste förderfähig.

Grundlage der Förderung im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege sind Förderrichtlinien, in denen die Voraussetzungen einer Förderung und das dabei zu beachtende Verfahren detailliert beschrieben sind.

Zu fördernde Vorhaben sind insbesondere:

  • Maßnahmen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen
  • Projekte
  • Überregionale Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Fachlich abgrenzbare Vorhaben unter bundeszentraler Verantwortung
  • Zeitlich befristete Projekte von bundesweiter Bedeutung

Diese Vorhaben sollen zugute kommen:

  • Menschen mit einer geistigen-, körperlichen, seelischen und/oder einer Sinnesbehinderung oder die davon bedroht sind
  • Psychisch- sowie suchtkranken Menschen
  • Kindern und Jugendlichen
  • Alten Menschen
  • Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Förderfähig sind Investitionen (Erwerb von Immobilien, Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, Renovierung, Modernisierung und Sanierung, Ausstattung von Einrichtungen und Fahrzeuge) aber auch Starthilfen für Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Mindestens 20 Prozent Eigenmittel müssen vom Antragsteller aufgebracht werden. Teilnehmerbeiträge, die Aufnahme von Darlehen, Spenden sowie nicht zweckgebundene Zuschüsse Dritter sind Eigenmittel im Sinne dieser Bestimmung.

Zuschussanträge diakonischer Einrichtungen und Dienste sind über die zuständigen Landesverbände an das Diakonische Werk der EKD, bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege einzureichen.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Lotterie GlücksSpirale bietet die Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege unter www.bagfw.de.

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Telefon: (0711) 2159-0
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