Senioren-Ehepaar im Park

... für Menschen auf dem Weg

Der Central-Ausschuß für Innere Mission hat von Beginn an Volksmission ("Innere Mission") und Diakonie ("Hilfswerk") beieinander halten wollen. Er sah beide, Mission und Diakonie, als Wesensäußerungen der Kirche an.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die evangelische Kirche diesen Zusammenhang bekräftigt. In der Grundordnung der EKD heißt es:
„Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Gliedkirchen sind gerufen, Christi Liebe in Wort und Tat zu verkündigen. Diese Liebe verpflichtet alle Glieder der Kirche zum Dienst und gewinnt in besonderer Weise Gestalt im Diakonat der Kirche; demgemäß sind diakonisch-missionarische Werke Wesens- und Lebensäußerung der Kirche.“ (Art. 15 Abs. 1)

Die Satzung des Diakonischen Werkes der EKD hält fest:
Präambel: „Da die Entfremdung von Gott die tiefste Not des Menschen ist und sein Heil und Wohl untrennbar zusammengehören, vollzieht sich Diakonie in Wort und Tat als ganzheitlicher Dienst am Menschen."
§1: Das Diakonische Werk nimmt als Werk der EKD diakonische und volksmissionarische Aufgaben im Sinne der Grundordnung der EKD wahr.“

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