Diakonie in Europa
Frieden, wirtschaftliche Annäherung und vergleichbare Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger waren die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bei ihrer Gründung. Heute, mehr als 50 Jahre später, garantieren die sogenannten Weißbuchkriterien der EU die Daseinsvorsorge: für jeden sollen Dienstleistungen - im sozialen Bereich sowie Verkehrs-, Energieversorgungs- und Telekommunikationsdienste - erschwinglich und gleichberechtigt zugänglich sein.
Die EU als Raum ohne Zölle und Grenzen, mit niedergerissenen Schlagbäumen symbolisiert auch für Kirche und Diakonie einfachere und schnellere Wege zu Partnern in anderen europäischen Ländern. Kooperationen können leichter eingegangen und gepflegt werden. Mit der Öffnung der Grenzen nach Osten reichen die Förderprogramme bis in die Anrainerstaaten Ukraine, Weißrussland, Russland.
Die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft von ursprünglich sechs bis hin zur EU mit 27 Mitgliedern hat auch eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder mit sich gebracht. Erst standen Handel und Marktfreiheiten im Vordergrund, später waren es die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Verbrauchern sowie ein grenzüberschreitendes Sozialrecht.
Krankheit, Invalidität, Altersarmut und Arbeitslosigkeit - der Sozialschutz ist innerhalb der EU grenzüberschreitend geregelt. Auch Marktfreiheiten, wie Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, wirken sich positiv auf die Arbeit der Diakonie aus. Im Süden Europas entstanden Seniorenwohnheime, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Dienste in Trägerschaft der deutschen Diakonie.
Gegenstand der EU-Politik sind auch die zentralen Aufgaben der diakonischen Arbeit: Integrationshilfe, Erwerbslosenhilfe, Jugendhilfe, Altenhilfe, Familienhilfe, Krankenhilfe und Behindertenhilfe. Der überwiegende Teil dieser diakonischen Arbeit geschieht jedoch im nationalen Rahmen. Die EU legt auch hierfür Ziele fest und stellt Förderprogramme zur Verfügung: zum Beispiel für nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung, zur Gesundheitspolitik und Pflege, zur Vorbeugung gegen Altersarmut oder für einen Europäischen Pakt für die Jugend.
Unterstützt wird der Weg zu gesamteuropäischen sozialstaatlichen Prinzipien vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, von der Social Platform, einem europäischen Zusammenschluss von sozial aktiven Nichtregierungsorganisationen und dem Europaparlament.
Eine gemeinsame Wertebasis der EU, die sich auch an einem biblischen Menschenbild orientiert und in den Alltag einfließt, unterstützt die Aufgaben, die die Diakonie erfüllt. Vorhandene soziale Stränge fließen in den EU-Verfassungsprozess mit ein. Die Anliegen der Diakonie finden sich wieder in Werten und Zielen wie Solidarität, sozialem Fortschritt und sozialem Schutz sowie sozialer Marktwirtschaft. Diese neue breitere Grundlage für sozial ausgewogenere EU-Maßnahmen sieht die Diakonie als Chance für ihre Arbeit. Auch da, wo andere wettbewerbsrechtliche und wirtschaftliche Schwerpunkte gesetzt werden. Die EU-Grundrechtecharta wird einen erheblichen Teil dazu beitragen, die "sozialen Ecksteine" in die übrige Verfassung einzubringen.
Die Europäische Verfassung als neuer "Römischer Vertrag" ist insgesamt nicht das, was sich viele aus sozialer Sicht gewünscht haben. Die Diakonie wird sie allerdings für ihre Vorstellungen und Aufgaben besser nutzen können als die "alten Römischen Verträge".

