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Diakonische Konferenz

Die Diakonische Konferenz beschließt die allgemeinen Grundsätze für die Arbeit der Diakonie in Deutschland. Sie wählt die Mitglieder des Diakonischen Rates und den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Diakonischen Werkes. Sie entscheidet über den Wirtschaftsplan sowie den Jahresabschluss des Werkes, die Mitgliedschaft von Werken und Verbänden.

Zudem kann sie über alle für die Aufgaben des Diakonischen Werkes wichtigen Fragen beraten und hierzu Beschlüsse fassen.

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