Mit dem vorliegenden Positionspapier leistet die Diakonie Deutschland einen differenzierten Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Wirksamkeit familienpolitischer Leistungen und zeigt handhabbare Lösungen auf.
Obwohl die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischer Behinderung, die untergebracht oder zwangsweise mit Medikamenten behandelt werden, seit Jahren steigt, nimmt die Gesellschaft von diesen – für die Betroffenen häufig traumatischen – Vorgängen kaum Notiz. Die UN-Behindertenrechtskonvention bietet die besondere Chance, ein neues Bewusstsein im Umgang mit Zwang in der Psychiatrie zu entwickeln.
Seit mehreren Jahren greift die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Diakonie massiv an. Ihr Ziel ist, den kirchengemäßen Weg der Arbeitsrechtssetzung abzuschaffen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verunsichert, da sie um ihren sinnvollen Dienst wissen, die Arbeitsplatzsicherheit, Vergütungen und weitere Leistungen schätzen. Mehr Öffentlichkeitsarbeit ist nötig.
Das Projekt "Kurse zu Themen des Glaubens" versteht sich als Beitrag zur diakonischen Profilbildung. Es will Räume aufzeigen, in denen zu Themen des christlichen Glaubens das Gespräch erfolgen kann und sie erfahrbar werden.
Diakonische Krankenhäuser brauchen, um gut arbeiten und ihre Konzepte umsetzen zu können, ein Vergütungssystem, das es ihnen ermöglicht, als Krankenhaus im 'Kontext' zu handeln und im regionalen Verbund Versorgungsverantwortung zu übernehmen.
Im Verbund einer Familie erleben Kinder es zumeist, dass Eltern ihnen Halt und Sicherheit geben. Doch was passiert, wenn das System einer Familie durch die psychische Erkrankung oder die Suchterkrankung eines Elternteils aus den Fugen gerät und Eltern diesen Aufgaben gar nicht oder zumindest nicht dauerhaft gerecht werden können?
Eine engagierte Sozialpolitik kann ohne eine funktionierende Daseinsfürsorge in den Kommunen nicht gelingen. Vor Ort wird entschieden und umgesetzt, wie Menschen konkret geholfen werden kann. An diesen Entscheidungsprozessen und der Ausgestaltung entsprechender Angebote beteiligt sich die Diakonie auf vielen Ebenen.
Jeder Mensch hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dies zugrundegelegt und festgestellt, dass die Regeleistungen des SGB II nicht verfassungskonform sind.
In Anlehnung an das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft hatte das Diakonische Werk der EKD das Thema „Freiwilliges Engagement“ 2011 zu seinem Jahresthema gemacht. In diesem Zusammenhang wurde zum ersten Mal eine repräsentative Studie zum Freiwilligen Engagement in Einrichtungen und Diensten der Diakonie erstellt.
In Deutschland und anderen europäischen Ländern werden Konzeptionen und Instrumente für die gezielte Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten erwogen. In der Diskussion werden auch entwicklungspolitische Begründungen angeführt. Die Diakonie veröffentlicht hierzu gemeinsam mit Brot für die Welt ihre Leitlinien.
Die sozial ungleich verteilte Chance gesund zu leben, reproduziert sich auf komplexe Weise schon im Kindesalter. Aus der Überzeugung heraus, dass jeder seine Fähigkeiten entwickeln sowie an der Gesellschaft teilhaben sollte, thematisiert die Diakonie Prävention und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen.
In den diakonischen Arbeitsfeldern wird an verschiedenen Stellen über die Umsetzung eines menschenrechtebasierten Diskriminierungsschutzes diskutiert. Die Frage, wo eine besondere Diskriminierungsgefahr vorliegt und wie dieser begegnet werden kann, stellt sich je nach Arbeitsfeld sehr unterschiedlich.
Fünfzig Jahre haben Akteure aus Kirche und Diakonie die Kriegsdienstverweigerung und den Zivildienst entscheidend mitgestaltet und aktiv den Wehrersatzdienst zu einem sozialen Friedens- und Lerndienst entwickelt und ausgebaut.
Bei der vorliegenden Einrichtungsstatistik-Regional liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der Aufschlüsselung nach Bundesländern und nach Landesverbänden.
Im Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Im Vergleich zur letzten Bestandsaufnahme im Dezember 2007 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen um rund 91.000 Personen oder 4,1 Prozent.
Beratenden und Interessierten helfen, die mit mittellosen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Deutschland konfrontiert werden – dies ist das Ziel dieser Handreichung. Der Fokus liegt dabei auf Fragen zum Aufenthaltsrecht und Sozialleistungsrecht, besonders zu Leistungen nach dem SGB II und SGB XII.
Mit einem Zitat von Gotthilf August Franke, dem Sohn des Gründers der Franckeschen Stiftungen in Halle leitete Präsident Stockmeier seinen Bericht vor der Diakonischen Konferenz 2011 in Halle ein.
Zu Beginn des Jahres 2010 waren der Diakonie bundesweit 27.083 Einrichtungen und Dienste mit insgesamt 970.018 Betten/Plätzen und 452.592 Mitarbeitenden angeschlossen. Die Gesamtzahl der Einrichtungsangebote verringerte sich um 4 Prozent. Parallel dazu erhöhte sich die Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeitenden um 2 Prozent, während die Kapazitäten um circa 4 Prozent gesunken sind.
Die vorliegende Tagungsdokumentation enthält eine Einführung in die Inhalte, Ziele und die ersten Ergebnisse des Kooperationsprojektes "Mitten im Leben – Wege der interkulturellen Öffnung (IKÖ) der Diakonie" sowie Statements zur Integrationsfähigkeit der Aufnahmegesellschaft.