Diakonie-Texte Archiv

2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006

16.12.2008

Blind-PG

18.2008: Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a Abs. 2 SGB VIII - eine neue fachdienstliche Aufgabe?

Text mit ReadSpeaker vorlesen

Für den Fall der Kindeswohlgefährdung hat der Gesetzgeber den allgemeinen Schutzauftrag der Jugendhilfe präzisiert und in § 8a SGB VIII zusammengefasst.

So ist es Aufgabe der Jugendämter, bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ für eine Kindeswohlgefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eine Risikoabschätzung vorzunehmen. In diese Risikoabschätzung müssen die Kinder und Jugendlichen sowie die Personensorgeberechtigten einbezogen werden, soweit dies das Wohl der Kinder oder Jugendlichen nicht gefährdet.

Der Gesetzgeber hat den Jugendämtern mit dieser Regelung nicht nur die Verfahrensschritte vorgegeben (erkennen – bewerten – handeln), sondern zugleich auch konkrete fachliche Mindeststandards für die Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung normiert.

Der Gesetzgeber geht bei dieser Regelung davon aus, dass in jedem Jugendamt kinderschutzerfahrene Fachkräfte vorhanden sind, die die Risikoabschätzung kollegial durchführen können.

Vom Gesetz her zulässig und je nach Einzelfall ggf. auch zwingend ist die Mitwirkung von Fachkräften außerhalb des Jugendamtes. So werden die Jugendämter etwa verpflichtet, Vereinbarungen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.

Das Jugendamt soll über eine solche Vereinbarung sicherstellen, dass die Fachkräfte des freien Trägers den Schutzauftrag nach Abs. 1 „in entsprechender Weise“ wahrnehmen. Auf der Grundlage solcher Vereinbarungen soll bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzugezogen werden.

Mit dieser zusätzlichen fachdienstlichen Aufgabe einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ sind eine Reihe von Fragen verbunden, auf die die vorliegende Arbeitshilfe eingeht. Dabei sind die Ausführungen keineswegs abschließend. Rückmeldungen zu Ergänzungen und Aktualisierungen sind ausdrücklich erwünscht.

Die Arbeitshilfe steht weiter unten zum Download bereit. Als Printversion kann sie im Zentralen Vertrieb des Diakonischen Werkes der EKD bestellt werden.

Artikelnummer: 613 103 188

Kosten für gedruckte Fassungen pro Ausgabe:
ab 1 Exemplar 6,05 €
ab 10 Exemplare 3,40 € / Exemplar
ab 100 Exemplare 2,85 € / Exemplar
(alle Preise inkl. MwSt. zuzüglich Versandkosten)

Versandkostenpauschale:
Bestellwert   bis 20,00 € = Versandpauschale 2,00 €,
Bestellwert   bis 50,00 € = Versandpauschale 3,50 €,
Bestellwert über 50,00 € = Versandpauschale 5.00 €.

Bestellanschrift:
Zentraler Vertrieb des Diakonischen Werkes der EKD
Karlsruher Str. 11
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon (0711) 90216-50
Telefax (0711) 7977502
E-Mail: vertrieb@diakonie.de

Download

zurück

Suche

Themen und Aufgaben

Social Bookmarks

Was ist das?

Diakonie Shop

Hier finden und bestellen Sie bequem unsere aktuellen Werbemittel
zum Shop