21.12.2006
22.2006: Kosten der Unterkunft
Seit Anfang 2005 werden die Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen in angemessenem Umfang von den Kommunen übernommen.
Eine wesentliche Erfahrung ist jedoch, dass die Mietobergrenzen in weiten Teilen des Bundesgebietes zu niedrig angesetzt werden. Zur dauerhaften Verarmung trägt bei, dass die Überschreitung der Mietobergrenzen sich häufig auf 20 bis 50 Euro beläuft. Wenn in diesem Bereich keine Ausnahmetatbestände und Toleranzgrenzen akzeptiert werden, zahlen die Betroffenen den Differenzbetrag entweder aus ihrem verfügbaren Existenzminimum zu oder sie werden zum Umzug gedrängt oder beides in zeitlicher Abfolge.
In vielen Fällen sind die Grundlagen zur Festlegung der Wohngeld-Obergrenzen nicht angemessen. Die Zahl derer, die im unteren Preissegment eine Wohnung suchen müssen, hat durch Hartz IV erheblich zugenommen. Das bleibt natürlich nicht ohne Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.
Ein gesondertes Problem besteht für Menschen unter 25 Jahren, deren Möglichkeit zur Gründung eines eigenen Hausstands durch jüngste Gesetzesänderungen massiv eingeschränkt wurde.
Die Einrichtungen der Diakonie, insbesondere der allgemeinen sozialen Arbeit, der Wohnungslosenhilfe und Schuldnerberatung, bekommen die Probleme der Betroffenen „hautnah“ mit. Sie fragen vermehrt bei den gliedkirchlichen Werken sowie beim Diakonischen Werk der EKD an, wie sie vor Ort agieren können, um eine Verschärfung von Notlagen zu verhindern und die Übernahme angemessener Unterkunftskosten zu erwirken.
Der vorliegende Leitfaden gibt Empfehlungen für die Beratung und für Aktionen vor Ort. Er steht als Download bereit. Ebenso stellen wir Ihnen den Angebotsspiegel Esslingen und die KdU-Untersuchung Dezember 2006 zur Verfügung.
Als Printversion kann der Leitfaden im Zentralen Vertrieb des Diakonischen Werkes der EKD bestellt werden.
Artikelnummer: 613 103 226
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