14.03.2008
Nachhaltige Finanzierung der Pflege ist nicht sichergestellt
Bundestag verabschiedete Pflegeversicherungsreform
Der Bundestag hat in den Gesetzentwurf zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung verabschiedet. Er sieht in vielen Bereichen Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen vor.
Das größte Problem, die nachhaltige Finanzierung der Pflege, ist nach Ansicht der Diakonie darin nicht gelöst. Zwar wurde der Beitragssatz um 0,25 Prozent angehoben und die Pflegesätze erstmalig seit Einführung der Pflegeversicherung erhöht. Eine regelmäßige und gesetzlich festgelegte Anpassung ist frühestens ab 2015 vorgesehen.
"Den zukünftigen Herausforderungen der Pflege kann nur mit erheblich mehr finanziellen Mitteln begegnet werden. Eine menschenwürdige Pflege auf einem hohen überprüfbaren Niveau erfordert einfach mehr Geld. Dazu gehört auch eine angemessene Bezahlung der Pflegekräfte und eine ausreichende Personalausstattung", macht Dr. Bernd Schlüter, sozialpolitischer Vorstand des diakonischen Werkes der EKD, deutlich.
Schlüter begrüßt die Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Möglichkeit einer kurzfristigen Freistellung, wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird. Dies werde dazu beitragen, dass mehr pflegebedürftige Menschen durch enge Verwandte in häuslicher Umgebung gepflegt werden können. Die Diakonie bedauert , dass eine Lohnfortzahlung analog zum Krankengeld, wenn die Kinder erkrankt sind, nicht im Gesetz enthalten ist.
Positiv hervorzuheben sind die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz. Sowohl Demenzerkrankte, die in den eigenen vier Wänden von Angehörigen gepflegt werden, als auch für Menschen, die stationären Pflegeeinrichtungen leben, benötigten Begleitung und Betreuung, hebt Schlüter hervor.
Kritisch bewertet Schlüter, dass der Umfang der externen Qualitätsprüfungen von Pflegediensten und –heimen deutlich ausgeweitet wurde. Die Diakonie unterstütze nachdrücklich alle Bestrebungen, die mehr Transparenz und eine Erhöhung der Qualität sowohl in der stationären, teilstationären, ambulanten als auch der häuslichen Pflege durch Angehörige und Ehrenamtliche zum Ziel haben. Allerdings fehlten in den MDK-Prüfberichten nachvollziehbare und wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Bewertung der Pflegequalität. Hier hätte man sich gewünscht, dass das interne Qualitätsmanagements von Einrichtungen gestärkt werde.

