Illustrationsbild

News Archiv

2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002

28.07.2011

Fluechtlingslager-Elfenbeinkueste-2011-epd-bild-Sost-128-95

Genfer Flüchtlingskonvention: 60 Jahre Schutz für Flüchtlinge, aber nicht für alle

Text mit ReadSpeaker vorlesen

Berlin (DWEKD) - Vor 60 Jahren, am 28. Juli 1951, trat die Genfer Flüchtlingskonvention in Kraft. Bisher hat sie zum Schutz von über 50 Millionen Menschen beigetragen. Manche Flüchtlingsgruppen bleiben allerdings unberücksichtigt.

Ziel der Genfer Flüchtlingskonvention ist, Menschen zu schützen, die ihre Heimat verlassen müssen, etwa aus Angst vor politischer Unterdrückung, Bedrohung durch Bürgerkriege oder willkürliche Gewalt. Die Konvention legt fest, wer ein Flüchtling ist und was für Hilfe und Rechte er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Weltweit haben 144 Staaten das dazugehörige Protokoll unterzeichnet. Aus der Flüchtlingskonvention folgt zum Beispiel dass Schutzsuchenden Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährt werden muss. 

     1 Million Menschen auf der Flucht in Nordafrika

Wie dringlich diese Forderung ist, zeigt die Situation in Nordafrika. Aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen sind seit Anfang des Jahres mehr als eine Million Menschen auf der Flucht. Unter ihnen sind auch rund 11.000 durch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR registrierte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention: Sie können aus Furcht vor Verfolgung weder in  ihre Herkunftsländer wie Somalia, Eritrea, Sudan oder die Elfenbeinküste zurückkehren noch sind sie in  Libyen, Tunesien oder Ägypten sicher. Einige versuchen, unter Lebensgefahr über das Mittelmeer nach Europa zu kommen. „Europa ist aufgefordert, besseren Zugang zu fairen Asylverfahren zu schaffen und ein Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen zu entwickeln“, fordern der Diakonie Bundesverband, „Brot für die Welt“ und die Diakonie Katastrophenhilfe in ihrer gemeinsamen Erklärung „Für eine menschenrechtskonforme Asyl- und Migrationspolitik der EU“.

     Bisher ohne Schutz: Klimaflüchtlinge, Flucht aus Armut

Einige der Fliehenden aus Nordafrika fallen allerdings nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention. Auch ihre Menschenrechte sind in den Blick zu nehmen. „Die EU darf  die Nutzung von Entwicklungschancen nicht verhindern, indem sie arbeitsuchende Menschen vor und an den Grenzen Europas illegalisiert oder abwehrt. Migration muss als entwicklungspolitische Gestaltungsaufgabe wahrgenommen werden“, heißt in der gemeinsamen Erklärung.

In der Genfer Flüchtlingskonvention unberücksichtigt bleiben auch Klima- und Umweltflüchtlinge, die wie in Ostafrika vor Dürre und Hunger fliehen. Zum 60. Jahrestag der UN-Flüchtlingskonvention richten die Diakonie Katastrophenhilfe, Caritas international und UNICEF Deutschland den dringenden Appell an Politik und Gesellschaft, Flüchtlingen mehr Sicherheit, Unterstützung und eine neue Chance zu geben. „Die größte Katastrophe ist das Wegschauen!“, mahnt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Direktorin von „Brot für die Welt“ und Diakonie Katastrophenhilfe.

Menschen aus Somalia fliehen zudem seit Jahrzehnten vor Bürgerkrieg und politischer Unruhe im eigenen Land. Was es bedeutet, permanenr auf der Flucht zu sein, zeigt die Geschichte von Musa Ibrahim aus dem kenianischen Flüchtlingslager Dadaab, wo mehr als 400.000 somalische Flüchtlinge leben: Somalia: Ein Leben im Lager.

     28 Millionen Binnenflüchtlinge

Auch Binnenflüchtlinge sind von der Konvention nicht erfasst, also Menschen, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. Dies betrifft nach Schätzungen des UNHCR etwa 28 Millionen Menschen, die bisher kein Anrecht auf den Schutz durch die Konvention haben. „Flucht und Vertreibung gehen uns alle an“, heißt es in der aktuellen Kampagne der Diakonie Katastrophenhilfe.

zurück

Suche

Themen und Aufgaben

Social Bookmarks

Was ist das?

Diakonie Shop

Hier finden und bestellen Sie bequem unsere aktuellen Werbemittel
zum Shop