04.06.2010
Fußball-WM 2010: Live-Übertragungen von Spielen in den diakonischen Einrichtungen
Berlin (DW EKD) - Der Countdown läuft, das Fußballfieber steigt - auch in der Diakonie. Wie bereits bei der letzten WM vor vier und bei der EM vor zwei Jahren gibt es wieder die Möglichkeit für so genanntes public viewing, also die Live-Übertragung von Fußballspielen. Wer dies anbieten möchte, sollte vorab folgendes beachten.
1. Übertragungsrechte für öffentliche Vorführungen der EM-Spiele
Die Rechte an der Übertragung der WM-Spiele liegen bei der FIFA. Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass Logos, Marken und sonstige Kennzeichen der FIFA von den Veranstaltern nicht verwendet werden dürfen. Unschädlich ist die Nutzung der Bezeichnung „(Fußball)-Weltmeisterschaft“ in den entsprechenden Veranstaltungshinweisen. Für die Beantragung einer kostenfreien Lizenz für nicht-kommerzielle öffentliche Vorführungen hat die FIFA ein Online-System eingerichtet. Der Antrag sieht keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Spielen vor.
Voraussetzungen für nicht-kommerzielle Veranstaltungen:
Eine nicht-kommerzielle Veranstaltung liegt nach den Richtlinien der FIFA dann vor,
- wenn für die Veranstaltung kein Eintrittsgeld erhoben wird (weder direkt noch mittelbar durch
den Verkauf von Verzehrbons), - Dritten keine Sponsoringrechte speziell für die WM-Übertragung eingeräumt werden (z.B.
durch Firmenlogos auf Werbematerialien der Veranstaltung, an den Bildschirmwänden, etc.). - keine anderen kommerziellen Aktivitäten durchgeführt werden
Der Ausschank und Verkauf von Getränken und Speisen ist bei der Veranstaltung gestattet und steht deren nicht-kommerziellen Charakter nicht entgegen, soweit damit kein kommerzieller Gewinn erzielt wird. FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen.
2. Einholung der Rechte am Ton (GEMA)
Von den Übertragungsrechten am Bild zu unterscheiden sind die Rechte an der öffentlichen Wiedergabe der Musik, der Tonsignale, der Kommentare, etc. während der Sportereignisse.
Die Rechte für diese öffentliche Wiedergabe sind nicht gebührenfrei. Die GEMA bietet für die Zeit der Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2010 Sondertarife an, die gleichzeitig die Ansprüche der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) und der VG Wort abdecken.
Auch gegenüber der GEMA ist eine entsprechende Anmeldung im Vorfeld erforderlich. Diese ist bei der für die Einrichtung jeweils zuständigen GEMA-Bezirksdirektion unter Hinweis auf den Sondertarif und den Nachlass aufgrund des Rahmenvertrages vorzunehmen. Die GEMA rechnet den Tarif dann direkt mit der Einrichtung ab.
Vergütungssätze der GEMA für die Wiedergabe von Fernsehsendungen während der Fußball-WM 2010:
3. GEZ-Gebühren
Die GEZ erhebt die Rundfunkgebühr, mit der die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF finanziert werden. Auch die GEZ-Gebühren sind von jeder Einrichtung selbst zu entrichten. Relevant wird diese Gebührenpflicht für WM-Vorführungen nur dann, wenn diese über ein Fernsehgerät erfolgen, das noch nicht bei der GEZ angemeldet ist.
Weitere Infos und Angebote für die Vorbereitung von Veranstaltungen rings um die Weltmeisterschaft:
- Die Broschüre „Die Hoffnung ist rund“, die unter www.ekd.de/wm2010 heruntergeladen werden kann, bietet neben einem Spielplan und Wissenswertem zu den Spielorten auch Informationen zu Südafrika, den südafrikanischen Kirchen und zu Projekten, die das evangelische Hilfswerk „Brot für die Welt“ vor Ort unterstützt.
- Beispiele und Anregungen für Veranstaltungen in den Gemeinden finden sich auf der neuen Praxisplattform www.geistreich.de.
- Anmeldung für interessierte Gemeinden unter www.kirche-und-sport.de.
Suche
Themen und Aufgaben
Social Bookmarks
Diakonie Shop
Hier finden und bestellen Sie bequem unsere aktuellen Werbemittel
zum Shop

