14.10.2010
„Es soll kein Armer unter euch sein“
Karlsruhe (DW EKD) - Die Diakonische Konferenz hat auf ihrer Tagung in Karlsruhe ein „Wort der Konferenz“ zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verabschiedet. Der Wortlaut ist:
Wort der Diakonischen Konferenz zum Europäischen Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
84 Millionen Menschen in Europa leben in Armut. In Deutschland sind 14 Prozent der Bevölkerung, 11,5 Millionen Menschen, von Armut bedroht. Drei Millionen Kinder und Jugendliche müssen in Deutschland in Armut aufwachsen. Acht Millionen Menschen leben von Grundsicherungsleistungen. Hinter diesen Zahlen stehen bedrückende Lebenslagen vieler Menschen. Die Europäische Union hat das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt.
Armut fordert die Diakonie in besonderer Weise zur Parteinahme heraus. Die in der biblischen Theologie ausdrücklich eingeforderte Solidarität mit den Armen meint beides: „Taten der Barmherzigkeit“ und das Engagement für „Recht und Gerechtigkeit“. Die in den Evangelien verheißene Teilnahme Gottes am Leben derer, die sich in Armut befinden (Lk 6,20) und die ausdrücklich Jesus zugeschriebene Identifizierung mit den Menschen, die Fremde sind, arm oder einsam sind (Matth 25,40), gilt unabhängig von moralischen oder nach Ursache und Schuld fragenden Unterschieden.
Die Diakonie sieht ihre Aufgabe darin, durch differenzierte Ursachenanalyse, Identifizierung von Instrumenten einer politischen Gegensteuerung und nicht zuletzt durch die eigene Arbeit Armutsprävention und -linderung zu betreiben.
Eine gerechte Gesellschaft beginnt bei den Kindern
Mit dem Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar diesen Jahres fordert die Diakonie ein transparentes Verfahren der Festlegung und Anpassung der Grundsicherung und betont das Recht jedes Menschen auf Existenzsicherung und Teilhabe. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Hilfen für Kinder und Jugendliche zu. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, so das Bundesverfassungsgericht. Was sie brauchen, kann nicht einfach aus der Regelleistung für Erwachsene abgeleitet werden. Es ist unerträglich, wenn Kinder ohne die nötigen Schulmaterialien dem Unterricht nicht folgen können, wenn sie bei Freizeitaktivitäten im Abseits stehen, wenn das Geld nicht für die Zahnspange reicht und Armut auf den ersten Blick erkennbar wird.
In besonderer Armut leben über Jahre Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, 40 Prozent von ihnen sind Kinder. Diese Hilfe umfasst kaum mehr als die Hälfte der Grundsicherungsleistungen. Hier fordert die Diakonie seit langem eine Gleichstellung mit Grundsicherungsempfängern.
Den Sozialstaat zukunftssicher machen
In den vergangenen zwei Jahren wurden Milliardensummen aufgebracht, um die Wirtschaftsunternehmen zu retten. In unserer Gesellschaft ist aber auch der soziale Zusammenhalt bedroht. Sozialleistungen werden von Vielen, die selbst Arbeit und Auskommen haben, als Luxus und nicht als Notwendigkeit betrachtet. Dabei fehlen Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die ihnen Wege aus der Armut eröffnen, und die für ihre Familien bezahlbar sind. Besonders betroffen sind Alleinerziehende. Armut und Perspektivlosigkeit halten sich in vielen Familien über Generationen. Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ruft dazu auf, nicht nur die Finanzkrise, sondern auch die Krise des Sozialstaates anzugehen.
Zur Sicherung des Sozialstaats gehört auch die Sicherung des sozialen Rechtsstaats für alle. Die Rechtsstellung einkommensarmer Menschen unterscheidet sich bereits jetzt deutlich von der Rechtsstellung finanziell unabhängiger Menschen. Die Diakonie beklagt dies und tritt allen Versuchen, durch weitere Gesetzesänderungen die Rechte einkommensarmer Menschen einzuschränken, deutlich entgegen.
Zehn Schritte auf dem Weg zur Gerechtigkeit
Eine gerechte Gesellschaft beginnt bei den Kindern. Die Diakonie fordert, zehn konkrete Schritte auf dem Weg zu einer gerechten Gesellschaft:
- Nach dem Rettungspaket für die Finanzwirtschaft ist es nun an der Zeit, den Sozialstaat zu stärken, so dass alle Menschen an der Gesellschaft und ihrem Wohlstand teilhaben können, statt seinem Abbau und wachsenden Finanzierungslücken zuzusehen. Ein Runder Tisch gegen Armut muss Politik, Wirtschaft, Beschäftigte, Kirchen und Wohlfahrtsverbände zusammenführen, um gemeinsam engagierte Schritte zur Armutsbekämpfung zu beraten und dabei Kinder und Jugendliche besonders in den Blick zu nehmen. Eine solche Initiative findet auch Unterstützung durch die EU-Strategie 2020, in der sich die Mitgliedsstaaten geeinigt haben, das Engagement gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu fördern und konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut zu ergreifen.
- Kinder brauchen ausreichende Möglichkeiten zur Teilhabe und Bildungschancen durch gute Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten und pädagogische Angebote von Anfang an, damit sie gar nicht erst in den Kreislauf von Armut und Ausgrenzung geraten.
- Die soziale Infrastruktur muss verlässliche Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien bieten. Der Ausbau einer weitgehend beitragsfreien Sozial- und Bildungs-Infrastruktur ist eine Hauptforderung der Diakonie und ein wesentlicher Beitrag zur Teilhabe von allen Familien mit geringem oder ohne Einkommen. Weitere Steuersenkungen auf Kosten der sozialen Infrastruktur und der Kommunen, die diese anbieten, darf es nicht geben. Die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge muss dauerhaft gesichert werden.
- Ein personenbezogenes Bildungspaket für Familien, Kinder und Jugendliche muss zur Verbesserung der sozialen und kulturellen Teilhabe beitragen, wenn es an Geld und Chancen mangelt. Eine solche Leistung darf Kinder im Hartz-IV-Bezug nicht stigmatisieren. Auch der schulische Bedarf von Kindern und Jugendlichen muss abgedeckt sein.
- Besondere Hilfen müssen bereit stehen, wenn größere Anschaffungen wie z.B. eine Waschmaschine, ein Kinderfahrrad oder neue Kleidung für Familien eine unüberwindbare Hürde darstellen.
- Das Recht auf Wohnen und auf Sicherung des sozialen und kulturellen Existenzminimums muss angemessen und ohne Abschläge umgesetzt werden. Hilfen zum Wohnen müssen so ausgestaltet sein, dass sich die Wohngebiete mischen können und Kinder nicht in Gegenden aufwachsen müssen, in denen Perspektivlosigkeit zur Normalität wird.
- Zu einer gerechten Gesellschaft gehört auch der wohnortnahe und barrierefreie Zugang zu einer bedarfsgerechten und erschwinglichen gesundheitlichen Versorgung. Unser Gesundheitswesen muss sich besser auf Kinder und Erwachsene mit Behinderungen einstellen. Besonders chronisch kranke Menschen mit niedrigem Einkommen müssen durch eine erweiterte Härtefallregelung vor finanzieller Überlastung geschützt werden.
- Für Flüchtlinge muss dasselbe Recht auf Grundsicherung und soziale Unterstützung gelten. Kinder haben ein Recht auf Integration und Perspektiven von Anfang an.
- Die Integration in existenzsichernde Arbeit bleibt die wichtigste Aufgabe. Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit dürfen nicht gekürzt werden. Soziale Hilfen müssen durch Regelungen flankiert werden, die Lohndumping verhindern und ein Einkommen ermöglichen, von dem Familien leben können.
- Wer Hilfe braucht, muss mit Respekt und Würde behandelt, ermutigt und nicht durch Sanktionen unter Druck gesetzt werden. Gerade Kinder und Jugendliche lernen so, Hilfe anzunehmen, statt sich zu verweigern.
Gerechtigkeit und Solidarität zum Maßstab des Handelns machen
Mit dem Ende des Jahres 2010 ist für die Diakonie das Thema des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nicht abgeschlossen. Die Diakonie stellt die soziale Ausgewogenheit der zurzeit diskutierten Sparvorschläge in Frage und fordert, Gerechtigkeit und Solidarität zum Maßstab politischen Handelns zu machen und gesetzliche Regelungen daraufhin zu überprüfen, was sie für Menschen mit wenig Geld und insbesondere für die Chancen von Kindern bedeuten. Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ruft wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu auf, sich aktiv für eine soziale Politik einzusetzen und die Stimme zu erheben, wenn der Sozialstaat in Frage gestellt wird. Aus christlicher Verantwortung für den Nächsten bekämpfen wir Armut und setzen uns als Diakonie für einen besseren Sozialstaat ein, der Menschen Wege weist und Kinder und Jugendlichen Perspektiven bietet.
So wenig das Thema Armutsbekämpfung für die Diakonie mit Ablauf des Europäischen Jahres beendet ist, so wenig macht es an den Grenzen Deutschlands oder Europas halt. Auch die Auseinandersetzung mit weltweiten Armutsphänomenen und mit Strategien zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung ist eine dauerhafte Aufgabe und Herausforderung für unser diakonisches Handeln. So unterschiedlich Ausmaß und Erscheinungsformen von Armut und die angemessenen Maßnahmen zu ihrer Überwindung im Einzelnen auch sein mögen: die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte bilden universelle Leitplanken, an denen sich staatliches Handeln bei uns und weltweit ausrichten muss, und an denen wir als Diakonie unsere Erwartungen an die jeweils verantwortlichen staatlichen Instanzen orientieren – im Interesse der Kinder, wie im Interesse aller besonders verwundbaren, armen und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen in aller Welt.
Beschlossen auf der Diakonischen Konferenz 2010 in Karlsruhe

