07.10.2003
Entwurf zum 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Kommission)
In einer ausführlichen Stellungnahme hat das Diakonische Werk der EKD Position bezogen zur geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie der Einführung so genannter "Agenturen für Arbeit" (Job-Center).
Mit der Umsetzung der Empfehlungen der Hartz-Kommission findet die größte "Sozialreform" seit der Rentenreform 1957 statt. Mit der Annahme des ersten und zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, sind bereits wesentliche Schritte eingeleitet worden.
Die weitere Umsetzung der Beschluss-Empfehlungen wird überlagert von erheblichen Kürzungen für Leistungen an arbeitslose Menschen. So sollen die Leistungen für Langzeitarbeitslose auf Sozialhilfeniveau gesenkt, die Laufzeit des Arbeitslosengeldes verkürzt und vorhandenes Einkommen und Vermögen verschärft angerechnet werden. Bei diesem Szenario ist zu befürchten, dass vor allem Familien und sozial Schwache deutlich stärker Lasten zu schultern haben. Steigende Armut und ein Vergrößern der sozialen Schere sind die Folge.
Auch wenn der Umbau des Sozialstaates notwendig ist und nicht ohne Einsparungen und Einschnitte erfolgen kann, müssen Lasten und Leistungen von allen getragen werden. Auch die Aufbringung der Mittel muss alle mit einbeziehen. Nur dann läßt sich soziale Gerechtigkeit und Solidarität erreichen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im hier.

