07.11.2008
Bundesregierung will Pflegefamilien steuerlich belasten
Berlin (DW EKD) - Die Bundesregierung plant Pflegefamilien, die behinderte Erwachsene betreuen, steuerlich zu belasten.
Im Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 ist vorgesehen, dass Gastfamilien, die Erwachsene mit einer geistigen oder psychischen Behinderung aufnehmen, als freiberuflich Tätige gewertet werden. Damit müssten sie auf das Betreuungsentgelt von rund 800 Euro Einkommensteuer zahlen. Bisher ist dieses Entgelt steuerfrei, in Zukunft soll es dann nur noch einen Freibetrag von 300 Euro geben. Der Bundestag will am 13. November in dritter Lesung darüber entscheiden.
In Baden-Württemberg beispielsweise reichen die Erfahrungen in diesem Bereich zurück bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Durch die kleinteilige Landwirtschaft konnten behinderte Frauen und Männer auf Bauernhöfen mithelfen und wuchsen in die Familien hinein.
Die Diakonie Stetten, eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Kernen-Stetten, hat diese historischen Strukturen weiter entwickelt und konzeptionell zur Familienpflege ausgebaut.
Daher existiert in Baden-Württemberg inzwischen ein flächendeckendes Netz von Fachdiensten für Familienpflege. Mehr als 1.000 Menschen mit Behinderung haben in dem Bundesland Familienanschluss gefunden.
Mehrere Verbände haben das Vorhaben kritisiert und die Bundesregierung aufgefordert, Sozialhilfeleistungen für das betreute Wohnen in Familien als steuerfreie Einkünfte zu behandeln.
Bliebe es bei der geplanten Regelung, würden weit weniger Gastfamilien bereit sein, Menschen mit Behinderung bei sich aufzunehmen, befürchtet Reinhold Eisenhut, Vorsitzender des bundesweiten Fachausschusses Familienpflege. Für den Bund werde die Unterbringung der Menschen in Heimen deutlich teurer, den Behinderten gehe der Familienanschluss mit einem weitgehend eigenständigen Leben verloren, kritisiert die Lebenshilfe.
Die Diakonie hofft, dass ihre im Rahmen der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Freier Wohlfahrtsverbände vorgetragenen Argumente gehört werden. Sie erwartet, dass sie bei der Entscheidung am 13. November im Deutschen Bundestag im Interesse der behinderten Menschen und ihrer Gastfamilien berücksichtigt werden.
(unter Verwendung von Material des epd)

