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16.02.2010

Diakonie-Präsident Kottnik auf der Diakonischen Konferenz

Armut ist in Deutschland nicht mehr zu übersehen

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Berlin (epd / DW EKD) - „Mit neuem Mut“ - unter diesen Titel setzt die Bundesregierung in diesem Jahr das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland um. Die Diakonie hofft, dass sie jetzt diesen Mut beweist, der notwendig ist, um das Hartz-IV-System armutslindernd und teilhabegerecht auszurichten.

In einem Gast-Kommentar in epd-Sozial Nr.7/19.02.2010 bezieht Klaus-Dieter Kottnik Position zum Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Heute kann man in Deutschland schnell in Armut abrutschen. Wie der 57-jährige Chemiker – ein gebürtiger Chinese, in Deutschland ausgebildet, drei Kinder, schon lange mit deutscher Staatsbürgerschaft -, der seit drei Jahren von Hartz IV leben muss. Alle seine Versuche, als fremd aussehender Fachmann weit über 50, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, sind fehlgeschlagen. Zwei Kinder sind auf dem Gymnasium. Das Geld reicht vorne und hinten nicht. Oder wie die junge Mutter, eine ausgebildete Heilerziehungspflegerin mit einem Kleinkind. Der Kindergarten öffnet von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Ihre Eltern wohnen nicht in der Nähe. Wie soll sie bei diesen Betreuungszeiten arbeiten oder eine zusätzliche Tagesmutter bezahlen? Oder wie die junge Doktorandin, die eine 50 Prozent-Projektstelle hat, aber nicht weiß, was danach kommt. Es fehlt an Arbeitsplätzen, nicht am Willen zur Arbeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Februar ein kluges Urteil gesprochen. Es hat erstmalig festgelegt, dass zu einem menschenwürdigen Leben mehr als ein Dach über dem Kopf und ausreichende Ernährung gehören. Zum Existenzminimum gehört in einer Rechtsordnung wie der unseren auch die soziokulturelle Teilhabe. Die Diakonie hat das Urteil mit Freude aufgenommen. Eine Expertise aus dem Diakonischen Werk der EKD hat dazu beigetragen, deutlich zu machen, dass der pauschale Regelsatz für Kinder nicht verfassungsgemäß ist.

Die Regelsätze für Erwachsene und Kinder müssen jetzt neu berechnet werden. Dabei muss die Berechnung transparent und plausibel sein. Kinder müssen vor allem auch an Bildung teilhaben können. Schulhefte, der Besuch einer Musikschule oder eines Sportvereins, Fahrgeld, Geld für Klassenfahrten ermöglichen ihnen die notwendigen Bildungschancen und sind kein Luxus! Von Lernmittelfreiheit, kostenfreiem Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten sowie kostenfreier Schülerbeförderung würden weit mehr Kinder profitieren als nur diejenigen, die aus Familien stammen, die staatliche Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Es muss beides zusammenkommen: die bedarfsgerechte Berechnung der Regelsätze – und zwar noch in diesem Jahr - sowie ein rascher Ausbau von unentgeltlichen Angeboten für Kinder. Auch dies sollte so schnell wie möglich passieren.

Darüber hinaus muss es im Härtefall Einzelfallhilfen geben. Zum Beispiel für Medikamente, die nicht verschrieben werden, für Arztbesuche und die Kosten für Krankenhausaufenthalte. Das Sozialgesetzbuch XII sieht solche Härtefallregelungen vor. Dass sie nicht für Hartz-IV-Bezieher gelten, kann man wohl nur als Bestrafung werten.

Darüber hinaus muss die Arbeitsvermittlung weiter verbessert werden. Ich lehne es ab, Arbeitslosengeldbezieher als arbeitsunwillig zu bezeichnen. Niemand fühlt sich wohl dabei, wenn er nicht zu seinem Lebensunterhalt beitragen kann. Es ist richtig, wenn die Mehrheit in Deutschland für einen angemessenen Mindestlohn eintritt. Arbeit muss tarifgerecht bezahlt werden. Denn eine Ausweitung des Mindestlohnsektors führt weder zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, noch zu weniger Armut, noch zu einem wirksamen Abbau staatlicher Leistungen.

Deshalb ist es richtig, das Thema Verteilungsgerechtigkeit auf die Tagesordnung zu setzen. Die Antwort kann aber nicht sein, die Steuern weiter zu senken. „Wem viel gegeben ist, dem wird auch viel abverlangt“ (Luk. 12,48). Dieses biblische Verständnis der Verantwortung füreinander begründet unser sozialstaatliches Verständnis von Solidarität in Deutschland. Es muss wieder zur Ehrenhaftigkeit des Staatsbürgers gehören, den eigenen Beitrag zur Gerechtigkeit zu leisten.

Endlich ist Armut in Deutschland nicht mehr zu übersehen. Dass die Ursache der Armut nicht mehr bei den Armen selbst gesucht wird, dazu kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beitragen. Ein bedarfsgerechtes Existenzminimum bedeutet kein Luxusleben. Es dient dazu, menschenwürdig zu leben, auch wenn keine Einkünfte aus eigener Arbeit vorhanden sind.

© Der Beitrag wurde übernommen mit freundlicher Genehmigung des epd

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