03.09.2001
2/01 Stellungnahme des Diakonischen Werkes der EKD zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik (so genannte Spätabbrüche)
1995 ist in der Bundesrepublik Deutschland nach der Neuregelung des § 218a StGB die bisherige so genannte embryopathische Indikation als Voraussetzung für einen straffreien Abbruch der Schwangerschaft ersatzlos weggefallen.
Kirchen und Behindertenverbände hatten sich für diese Änderung eingesetzt. Sie hatten kritisiert, diese Indikation begründe das Missverständnis, eine zu erwartende Behinderung des Kindes rechtfertige einen Schwangerschaftsabbruch, und missachte das Lebensrecht eines behinderten Kindes.
Die Auswirkungen dieser Novellierung im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche in der späten Schwangerschaft stehen zunehmend im Mittelpunkt öffentlichen Interesses. Die Ärzteschaft hat sich in Erklärungen und Stellungnahmen zum Schwangerschaftsabbruch nach einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund geäußert und eine Änderung des § 218a StGB gefordert. Das Diakonische Werk der EKD ist auf verschiedenen Ebenen an der fachpolitischen Diskussion um Pränataldiagnostik und ihre Auswirkungen beteiligt. Es will alles tun, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden.
Im Folgenden nimmt es zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik (so genannten Spätabbrüche) Stellung, in Abstimmung mit der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. (EKFuL) und der Evangelischen Konferenz der Beauftragten für Schwangerschaftskonfliktberatung im Diakonischen Werk der EKD.

