Diakonat

Bereits in der 1948 verabschiedeten Grundordnung bekennt sich die Evangelische Kirche in Deutschland zum Diakonat. 1996 hat sich die Kammer für Theologie der EKD in einem Gutachten dafür ausgesprochen, dass der Diakonat als Amt der Kirche geordnet wird. Damit wird ein Beitrag zum Brückenschlag zwischen Diakonie und Kirche geleistet. Kirche ist diakonische Kirche. Daraus ergibt sich für sie die diakonische Form in Gestalt des Diakonats.

Eine Chronologie der Entwicklung sowie den Entwurf des Diakonischen Werkes der EKD zu einer "Richtlinie für den Diakonat als geordnetes Amt der Kirche" finden Sie in dieser Rubrik.

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