Umfrage zum Bundesfreiwilligendienst
Interview zum BFD: „Offen für Menschen jeden Alters“
Pressemeldung der BAGFW: Freiwilligendienste weiterentwickeln
17.01.2012
Bundesfreiwilligendienst: Auf einen Blick
Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es seit dem 1. Juli 2011 ein neues Angebot für Freiwillige, das Menschen jeden Alters offen steht. Bisher haben 3.660 Bundesfreiwillige Verträge mit diakonischen und evangelischen Trägern abgeschlossen. Damit hat die Diakonie ihr Ziel für 2011 sogar überschritten.
Hintergrund und Historie
Das Ende des Zivildienstes wurde durch die Aussetzung der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 besiegelt. Mit dem BFD wurde ein neues generationsoffenes Angebot eingeführt, um den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren und die bestehenden Freiwilligendienste auszubauen.
- Sommer 2010: der damalige Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg geht erstmals mit Überlegungen zur Aussetzung der Wehrpflicht an die Öffentlichkeit. Dies bedeutet nach Verfassungslage auch das Ende des Zivildienstes
- 15. Dezember 2010: die Bundesregierung beschließt die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes als Ersatz für den Zivildienst
- 24. März 2011: der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
- 2. Mai 2011: das Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 3. Mai in Kraft
- 1. Juli 2011: Start des Bundesfreiwilligendienstes mit rund 17.300 Freiwilligen, darunter 14.300 jungen Männer, die ihren Zivildienst freiwillig verlängert haben
Rund um den BFD
Zielgruppe: Der BFD ist ein generationsoffenes Angebot. Das heißt, er richtet sich an Frauen und Männer ab 16 Jahre (nach Erfüllung der Schulpflicht).
Dauer: Der BFD dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 24 Monate.
Der Bundesfreiwilligendienst ist überwiegend in Vollzeit zu leisten. Menschen über 27 Jahre können den Freiwilligendienst jedoch auch in Teilzeit, mit mindestens 20 Stunden in der Woche, absolvieren.
Einsatzgebiete: Die Betätigungsfelder und Einsatzstellen sind vielfältig, zum Beispiel in Kindertagesstätten oder Kinderheimen, in der kirchlichen Jugendarbeit, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, in Pflegeheimen, Krankenhäusern. Wie alle Freiwilligendienste und auch der ehemalige Zivildienst sind die Tätigkeiten im BFD arbeitsmarktneutral. Das heißt, die Freiwilligen leisten zusätzliche, unterstützende Tätigkeiten und ersetzen keine regulären Arbeitskräfte.
Bewerbung: Der Beginn ist grundsätzlich zu jedem Monatsersten möglich. In der Regel beginnt der Bundesfreiwilligendienst – wie auch die anderen Freiwilligendienste – im August oder September. Interessenten können sich also das ganze Jahr über bewerben. Dazu wenden sie sich an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger.
Internationale Teilnehmer: Auch Ausländer können am BFD teilnehmen. Dafür brauchen sie einen Aufenthaltstitel, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt (vgl. § 4 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes). Freiwilligen aus dem Ausland kann – wie im FSJ – grundsätzlich auch speziell für den Freiwilligendienst eine Aufenthaltsgenehmigung nach §18 des Aufenthaltgesetzes erteilt werden. Da es sich beim BFD um einen „gesetzlich geregelten Freiwilligendienst" handelt, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich. Interessierte können sich direkt bei den Trägern bewerben. Diese sind dann auch bei Visumsfragen behilflich.
Finanzielle Unterstützung beim BFD
Sozialversicherung: BFDler und BFDlerinnen sind während ihres Dienstes gesetzlich sozialversichert, die Kosten übernehmen die Einsatzstellen.
Taschengeld: Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, das bundesweit eine einheitliche Obergrenze von 330 Euro hat. Die Höhe des Taschengeldes wird mit den Einsatzstellen vereinbart. Manche stellen auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung .
Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld besteht auch während des BFD. Eltern von volljährigen Freiwilligen erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Kindergeld, dies auch rückwirkend zum Juli 2011. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung am 25. November 2011 zugestimmt.
Seminare: Während eines einjährigen BFD sind die Freiwilligen verpflichtet, an 25 Seminartagen teilzunehmen. Dies gilt jedoch nur für Freiwillige unter 27 Jahren. BFDler und BFDlerinnen, die älter sind als 27 Jahre, nehmen „in angemessenem Umfang“ an den Bildungstagen teil. Dieser exakte Umfang wird dezentral von den Einrichtungen und Trägern festgelegt.
Zuschuss: Die Einsatzstellen des BFD werden vom Bund für jüngere, kindergeldberechtigte Freiwillige (bis 25 Jahre) mit bis zu 250 Euro pro Monat, für ältere, nicht kindergeldberechtigte Freiwillige (ab 26 Jahren) mit bis zu 350 Euro pro Monat bezuschusst.
Arbeitslosengeld: Nach einem mindestens 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. BFDler und BFDlerinnen, die Arbeitslosengeld II empfangen, erhalten seit 2012 175 Euro an Aufwandsentschädigung. Dieser Betrag wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Bisher konnten Empfänger von Arbeitslosengeld II als BFDler nur 60 Euro vom Taschengeld behalten. Darüber hinaus sind sie während des Bundesfreiwilligendiensts nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Die Teilnahme an einem BFD ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II).
BFD, FSJ, FÖJ: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
• Der BFD soll die bisherigen Freiwilligendienste ergänzen.
• Wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist der BFD ein so genanntes Bildungs- und Orientierungsjahr. Der Einsatz vermittelt soziale Erfahrungen, stärkt freiwilliges Engagement und kann der beruflichen Orientierung dienen.
• Die Teilnehmenden erhalten in allen Freiwilligendiensten ein Taschengeld von höchstens 330 Euro pro Monat.
• FSJ und FÖJ richten sich ausschließlich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Der neue BFD steht dagegen Menschen jeden Alters offen.
• FSJ und FÖJ liegen in der Zuständigkeit der Länder, der BFD liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Er wird neben dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfZA), die Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst, durch Verträge mit dem Bund von den jeweiligen zivilgesellschaftlichen Organisationseinheiten verwaltet.
Der BFD in Diakonie und evangelischer Kirche
Zwischen Juli 2011 und Januar 2012 haben 3.660 Bundesfreiwillige Verträge mit diakonischen und evangelischen Trägern abgeschlossen. Damit hat die Diakonie ihr Ziel für 2011 sogar überschritten. Die Diakonie hatte im Juli 2011 zur Einführung des BFDs angekündigt, gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Evangelische Jugend (AEJ) als Partnerorganisation mittelfristig etwa 3.000 und langfristig etwa 7.000 Bewerberinnen und Bewerber pro Jahr in BFD-Einsätze vermitteln zu wollen. Jetzt sind wie im Freiwilligen Sozialen Jahr 7.500 Plätze mittel- bis langfristig angestrebt.
Die meisten Bundesfreiwilligendienstleistende bei evangelisch-diakonischen Trägern sind in Nordrhein-Westfalen tätig, mit knapp 1.000 BFDlern, gefolgt von Baden-Württemberg mit gut 450, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit etwa je 350 BFDlern zwischen Juli 2011 und Januar 2012. 70 Prozent der Bundesfreiwilligendienstlenden sind zwischen 18 und 27 Jahre alt, 20 Prozent über 27 Jahre, davon ist ein Großteil über 50, und 10 Prozent sind minderjährig. 57 Prozent der BFDler sind Männer, 43 Prozent Frauen.
Weitere Informationen:
• Freie Stellen und Informationen zum Bundesfreiwilligendienst in Diakonie und evangelischer Kirche: www.evangelischer-bundesfreiwilligendienst.de
• Informationen zu sämtlichen evangelischen Freiwilligendiensten – BFD, FSJ und Diakonisches Jahr im Ausland: www.ev-freiwilligendienste.de
• Allgemeine Freiwilligenplatzbörse auf der staatlichen Website vom Bundesfamilienministerium: www.bundesfreiwilligendienst.de
• Spezielle Angebote zum Thema hat zum Beispiel die Diakonie in Baden-Württemberg unter www.bufdi-diakonie.de oder die Diakonie in Hamburg unter www.typencheck.de
Text: Diakonie/Sarah Schneider und Ulrike Pape

