Aufgaben und Tätigkeiten
Für viele ist es alltägliche Erfahrung, das Konto selbst zu führen, die Miete zu überweisen, Einkäufe zu tätigen, Verträge zu schließen oder Formulare auszufüllen. Eben alles das zu tun, was zu einem selbstbestimmten Leben gehört. Das gilt aber nicht für alle.
Mit unter sind es schwere Krankheiten, das Alter, Alzheimer oder andere Beeinträchtigungen die verhindern, dass gewohnte Leben in gleicher Form fortzusetzen. Für diesen Fall springen Betreuer oder Betreuerinnen ein. Sie kümmern sich um Bank- und Behördengänge regeln Arztbesuche und klären Probleme mit den Vermietern. Sie verstehen sich als Partner der betroffenen und begleiten sie in schwierigen Lebenssituationen.
Es können aber auch andere Gründe sein, wie eine psychische Erkrankung, körperliche, geistige oder seelische Behinderungen die es erwachsenen Menschen unmöglich machen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
In allen solchen Fällen wird durch das Amtsgericht auf Antrag der betroffenen Person hin oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite gestellt. Er wird in einem genau festgelegten Umfang, den sogenannten Aufgabenkreisen, für den Betreuungsbedürftigen tätig. Damit übernimmt er in diesen Fällen die rechtliche Vertretung des Betreuten. Gegenüber dem Amtsgericht ist er bzw. sie rechenschaftspflichtig.
Auch wenn der Betreute seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, so ist der Betreuer doch verpflichtet, sie zu dessen Wohl zu regeln. Zu den Aufgaben eines Betreuer gehört deshalb auch, dem Betreuten im Rahmen seiner Fähigkeiten ein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen.

