Armut
Laut einer Studie des Deutschen Insituts für Wirtschaft (DIW) vom Februar 2010 leben 11,5 Millionen Menschen (14 % der Bevölkerung) unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle von 60 % des Median-Einkommens. Diese beträgt 925 € für Alleinstehende.
In der Gruppe der 19 bis 25-Jährige ist das Armutsrisiko mit 25% überproportional hoch und in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu den anderen Altersgruppen am stärksten gestiegen.
22% der Paare mit drei und 26% der Paare mit vier und mehr Kindern haben ebenfalls ein überproportionales Armutsrisiko. 40% der Alleinerziehenden galten 2008 als einkommensarm. Auch hier gab es seit 1998 eine überdurchschnittliche Zunahme.
Im September 2010 erhielten 6,6 Millionen Hilfebedürftige in 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“). Sie sollen erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften wieder in Arbeit bringen.
Die Statistiken zeigen aber, dass eine reine Fokussierung auf die Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht ausreicht, um Hilfen nach dem SGB II zu gestalten.
Die Zahlen zur Armutsgefährdung anhand der relativen Einkommensverteilung geben deutliche Hinweise über Ungerechtigkeiten bei der gesellschaftlichen Verteilung von Einkommen. Sie zeigen aber auch, in welchen Lebenskonstellationen besondere Problemlagen entstehen können.
Unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle finden sich Menschen mit völlig unterschiedlichen Lebenslagen: vorübergehend Erwerbslose und Langzeiterwerbslose, Menschen mit und ohne Kinder, Alleinerziehende und Ehepaare, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, prekär Beschäftigte und Studierende mit guten Zukunftsaussichten.
Kriterien wie fehlende soziale Netzwerke, Ohnmachtserfahrungen, fehlende Bildungschancen, verfestigte materielle Armut ohne berufliche Entwicklungsperspektive, Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen oder auch spirituelle Armut müssen daher bei einer umfassenden Betrachtung von Lebens- und Problemlagen herangezogen werden.
Die Diakonie will von Armut Bedrohten oder in Armut Lebenden helfen, sie unterstützen und befähigen, einen Ausweg aus der Armutserfahrung oder Armutsgefährdung zu finden. Auch darum ist Teilhabegerechtigkeit im Sinne von Befähigungsgerechtigkeit ein zentraler Anspruch der Armutsbekämpfung.

