Arbeitsrecht in der Diakonie
Einführung
Grundlage für das Arbeitsrecht in der Diakonie ist das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Diakonie ist Teil der evangelischen Kirchen. Deshalb versteht sie das Miteinander von Dienstnehmern und Dienstgebern in einer Einrichtung oder einem Verband der Diakonie als Dienstgemeinschaft. Ausdruck dieser Dienstgemeinschaft ist es daher auch, dass Fragen des Arbeits- und Tarifrechtes möglichst einvernehmlich zwischen beiden Seiten besprochen und entschieden werden.
Nicht für alle diakonischen Verbände und Einrichtungen sind die Regelungen der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD e.V. verbindliche Grundlage. Einige von ihnen haben eigene oder mit ihren Landeskirchen gemeinsame Regelungen. Bitte beachten Sie dies bei konkreten Fragen.

