Arbeitsbereiche

  • In der Betreuung begleiten Zivildienstleistende kranke, behinderte oder alte Menschen in stationärer oder ambulanter Behandlung sowie während ihrer Freizeit. Sie helfen im Haushalt, versorgen, stützen und unterhalten.
  • In der Pflegehilfe lernen Zivildienstleistende - angeleitet von erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - sich um Hilfebedürftige zu kümmern, die auf ihre Zuwendung angewiesen sind.
  • Zivildienstleistende mit technischem Verständnis werden im handwerklichen Bereich als Hausmeister oder in der Anlagenwartung eingesetzt und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf.
  • Sie übernehmen gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten, in dem sie die Grün- und Außenanlagen der sozialen Einrichtungen pflegen.
  • Den Betrieb von Hauswirtschaften, beispielsweise Großküchen, unterstützen Zivildienstleistende bei deren Versorgungstätigkeiten.
  • Zivildienstleistende befördern und begleiten Hilfebedürftige in den Fahrdiensten von stationären oder ambulanten Einrichtungen der Alten- Behinderten- und Jugendhilfe.

Grundsätzlich besteht vor der Entscheidung für eine Zivildienststelle das Angebot, die zukünftige Arbeit und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen. Die meisten Stellen bieten dazu an, einen oder mehrere Tage zu hospitieren, damit sich die Bewerber selbst ein Bild machen können.

Vermittlung von Zivildienststellen
Die Vermittlung von freien Zivildienstplätzen ist Aufgabe unserer Verwaltungsstellen für den Zivildienst in den Landesverbänden der Diakonie. Anschriften finden Sie in der Adressenliste.

Von den meisten Verwaltungsstellen werden keine „Listen“ verschickt. Sie erhalten auf Anfrage einige Anschriften von Beschäftigungsstellen, in denen freie Zivildienstplätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin vorhanden sind.

Bei Kontaktaufnahme mit einer unserer Verwaltungsstellen für den Zivildienst sollten Sie nachfolgende Angaben möglichst vollständig machen, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur gezielt suchen können, wenn präzise Angaben vorliegen:

  • Datum der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
  • Vorgesehener Einberufungstermin (sofern bekannt)
  • Sind Sie zurückgestellt? Wenn ja, bis wann?
  • Gewünschter Einsatzbereich (z.B. Krankenhaus, Kirchengemeinde, Alten- oder Behindertenhilfe usw.)
  • Gewünschter Arbeitsbereich (Pflege, Betreuung, Fahrdienst usw.)
  • Haben Sie Verwendungsausschlüsse (z.B. Tauglichkeitsgrad 3, Einschränkungen der Augen, kein schweres Heben und Tragen usw.)?
  • Haben Sie den Führerschein? Wenn ja, seit wann?
  • Ausbildung/Schulbildung/besondere Kenntnisse
  • Zivildienststelle mit / ohne Unterkunft

Termine, Fristen
Wenn Sie bereits eine Aufforderung vom Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) erhalten haben, binnen einer bestimmten Frist eine Zivildienststelle vorzuweisen, denken Sie bitte daran, dass die Unterlagen einer Einplanung von Ihrer künftigen Dienststelle auf dem Verwaltungsweg an das BAZ geschickt werden müssen. Nur wenn die gesetzlichen Fristen genau beachtet werden, ist gewährleistet, dass Sie nicht vom BAZ direkt eingeplant werden.

Freiwilliges soziales Jahr §14c ZDG
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer könnten statt des Zivildienstes ein Freiwilliges Soziales oder auch ein Ökologisches Jahr ableisten. Sie wenden sich dazu bitte an:

Ev. Freiwilligendienste für junge Menschen FSJ und DJiA gGmbH
Otto-Brenner-Str. 9
30159 Hannover
Telefon (0511) 4500083-40
Telefax (0511) 4500083-31
E-Mail: djia@ev-freiwilligendienste.de
Internet: www.ev-freiwilligendienste.de

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